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Das Oberlandesgericht Stuttgart ist immer dann für ein Verfahren zuständig, wenn eine Zilvil- oder Familiensache in die Berufung geht oder ein Strafrechtsverfahren in die Revision. In beiden Fällen ist das Oberlandesgericht auch Beschwerdeinstanz. Das gilt auch für Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgetragen werden. In Strafrechtssachen wird es als strafprozessualer Instanzenzug bezeichnet, wenn sich die Zuständigkeiten von Gerichten, beispielsweise bei Revisionen, ändern. Strafprozessualer Instanzenzug bedeutet, dass oft zunächst das Amtsgericht zuständig ist. Die Anklageerhebung in Strafrechtsverfahren erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Sie hat hier das sogenannte Anklagemonopol. Daraus ergibt sich auch die Pflicht, dass die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis einer strafbaren Handlung ein Verfahren einleitet.
Häufig gestellte Fragen
Wie lautet die Adresse von Oberlandesgericht Stuttgart?
Die Adresse von Oberlandesgericht Stuttgart lautet: Olgastr. 2, 70182 Stuttgart
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