Schon seit 1976 hilft der in Berlin ansässige DLG DIALOG Lohnsteuerhilfeverein e.V vor allem Arbeitnehmern bei der Wahrnehmung ihrer steuerlichen Rechte. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten), Unterhaltsleistungen oder Einkünfte von bis zu 13.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 26.000 EUR, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften erhalten, können Sie dort Mitglied werden. Der Verein ist gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes berechtigt, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Finanzamt, der Familienkasse sowie den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zu vertreten. Er hilft Ihnen somit beim Ausfüllen der Steuererklärung und der Wahrung Ihrer steuerrechtlichen Interessen. Aber auch bei der Beantragung von Kindergeld, der staatlichen Wohnungsbauförderung oder der Riester-Rente steht der Verein seinen Mitgliedern beratend zur Seite. Man muss nur einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen und kann die Leistungen des Vereins dann kostenlos in Anspruch nehmen. Der Vorteil ist, dass man hier gegenüber der Inanspruchnahme eines Steuerberaters viel Geld sparen kann.