Krankengymnastik in Bühnsdorf
Lange-Wühlisch Katrin Krankengymnastik *
23858 Reinfeld (Holstein)
Häufige Fragen
Welchen Wert hat Krankengymnastik für mich?
Krankengymnastik ist für eine Vielzahl von Leiden die primäre Behandlungsmethode. Nach Operationen ist sie oft eine wesentliche Hilfe, um Kraft und Beweglichkeit erneut aufzubauen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Können auch junge Menschen Krankengymnastik verordnet bekommen?
Schon Säuglingen kann Physiotherapie ausgestellt werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger an Symptomen leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Zudem kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Manche Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Bühnsdorf findest du hier.
Wie viel muss ich bei Krankengymnastik in Bühnsdorf zuzahlen?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Welche Dauer wird für Krankengymnastik empfohlen?
Die Zahl der Behandlungen ist davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Wie viele Krankengymnastikrezepte kann ich pro Jahr bekommen?
Im Regelfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
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