Krankengymnastik in Kaisheim
Krankengymnastik Schlüssel *
86655 Harburg
4D Physiotherapie *
86650 Wemding
MAXIMILIUM *
86609 Donauwörth
Häufige Fragen
Warum Zuzahlung zur Krankengymnastik in Kaisheim?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Sind ein Krankengymnast und ein Physiotherapeut das Gleiche?
Bis 1994 wurden Physiotherapeuten offiziell als Krankengymnasten bezeichnet. Der Begriff Krankengymnast ist heutzutage kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilbereich der Physiotherapie.
Was ist die Ursache von Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Über welchen Zeitraum erstreckt sich in der Regel eine Behandlung mit Krankengymnastik?
Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte das nicht ausreichend sein, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.
Wie kann ich Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
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