Gesetzesentwurf: Regierung will Gesundheitswesen mit Hilfspaket unterstützen

In der aktuellen Krisensituation ist vor allem gesundheitliche Versorgung wichtig. Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker arbeiten auf Hochtouren, um das Gesundheitssystem […]

mauritius images / Wavebreakmedia
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In der aktuellen Krisensituation ist vor allem gesundheitliche Versorgung wichtig. Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker arbeiten auf Hochtouren, um das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Doch nicht alle Ärzte erleben einen Ansturm von Patienten. Wenn es nicht nötig ist, vermeiden die Deutschen aktuell lieber Arztbesuche. Wir erklären, welches Hilfspaket für niedergelassene Ärzte oder Heilmittelerbringer geplant ist.

 

Seit mehreren Wochen beeinträchtigt das Corona-Virus Deutschland und seine Erwerbstätigkeiten. Gastronomen, Selbstständige und nun auch niedergelassene Ärzte oder Psychotherapeuten leiden unter finanziellen Herausforderungen und stehen vor vielen Hürden. Nachdem die Bundesregierung ein Hilfspaket für KMUs und Selbstständige auf den Weg gebracht hat, plant Gesundheitsminister Jens Spahn nun auch finanzielle Hilfsangebote für Ausfälle im medizinischen Bereich.

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Ziel ist es, finanzielle Ausfälle von niedergelassenen Ärzten, Physiotherapeuten oder Eltern-Kind-Kuren zu unterstützen und diesen entgegenzuwirken. Denn zur Zeit zur Zahnarzt-Kontrolle zu gehen oder eine Mutter-Kind-Kur wahrzunehmen, ist oftmals nicht möglich. Viele Patienten vermeiden den Weg zum Arzt, sofern dieser nicht dringend notwendig ist.  „Demnach sollen Heilmittelerbringer – wie zum Beispiel Physiotherapeuten – 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten 60% des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtungen der Fall ist“, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Das sind die Voraussetzungen und Ansprechpartner:

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen sind finanzielle Einbüßen, sofern der Betrieb der Praxis aus infektionsschutzrechtlichen Gründen eingestellt werden muss, also eine Quarantäne eingeleitet wird oder die Erwerbstätigkeit untersagt wird. Anträge können bei den jeweiligen Behörden gestellt werden, eine Übersicht mit Ansprechpartnern dazu finden Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf

Weitere Informationen zu dem Gesetzesentwurf lesen Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/gesetzespakete-corona-epidemie.html

Spezielle Praxisinformationen können Sie hier nachlesen: https://www.kbv.de/html/coronavirus.php#content44235

 

Sobald es Aktualisierungen zu diesem Thema gibt, werden Sie es hier erfahren! Weitere Artikel zur Corona-Krise lesen Sie unter Wissen & Tipps !

Bleiben Sie gesund!

Stand: 14.04.2020

 

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

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