Die Praxis C. Nonnenmacher in Germering bei München verfügt über die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Abrechnung erfolgt über Private Kassen, eine Heilpraktiker - Zusatzversicherung, oder als Selbstzahler. In jüngster Zeit bieten einige gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Osteopathie als Leistung abzurechnen. siehe Infos... Ob die Kosten für eine osteopathische Behandlung von Ihrer Kasse übernommen werden, klären Sie bitte direkt mit der Versicherung. Was ist Osteopathie? Die Osteopathie richtet sich unter anderem nach folgenden Grundsätzen: -Der Körper des Menschen funktioniert als eine Einheit -Der menschliche Organismus verfügt über Selbstheilungskräfte -Die Beweglichkeit aller Gewebe, Knochen und Organe ist Voraussetzung, damit der Körper als Ganzes gut funktionieren kann Osteopathie und Kinder-Osteopathie sind manuelle Therapieformen. Zur Diagnose und osteopathischen Behandlung werden ausschließlich mit den Händen sanfte Berührungen eingesetzt, um Störungen und Blockaden im Körper aufzufinden und zu behandeln. Anwendungsbeispiele der Osteopathie -Bewegungsapparat: Gelenke wie Schulter, Hüfte, Kniegelenk - Wirbelsäule, Rückenschmerzen, Hexenschuß, Ischias-Störungen im Kopfbereich, Migräne, Tinnitus, Nebenhöhlen , Kiefer-Beschwerden im Bereich Magen-Darm -Gynäkologie: Geburtsvor- und -nachsorge Beispiele für Osteopathie bei Säuglingen und Kindern -Haltungs- und Schädelasymmetrien -Schreikinder -Schluckbeschwerden -Blähungen und Koliken -Konzentrationsprobleme