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Keine Chance für Telefonbetrug! Das Örtliche gibt präventive Verbrauchertipps

Falsche Polizeibeamte, Anrufe von angeblichen Verwandten mit finanziellen Sorgen oder einem Notfall, unfreiwillig abgeschlossene Abonnements und Verträge über die sogenannte „Ja-Falle“ oder falsche Gewinnversprechen. Die Liste der perfiden Maschen und Tricks von Telefonbetrügern ist lang.

Mit Hilfe von einstudierten Gesprächstaktiken manipulieren die Täter ihre Opfer, nutzen deren Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft aus oder setzen sie gezielt unter Druck, um an deren Ersparnisse und Wertsachen zu gelangen. Besonders gefährdet: ältere Menschen. Um an die Telefonnummern der Opfer zu gelangen, nutzen Telefonbetrüger auch Verzeichnismedien wie Das Örtliche. Dort suchen sie gezielt nach Personen mit Vornamen, wie sie häufiger in älteren Generationen vorkommen – wie zum Beispiel Alfred oder Elfriede.

Das Örtliche ist sich der Verantwortung für die eingetragenen Personen bewusst und gibt daher präventive Verbrauchertipps, mit denen man sich vor gängigen Telefonbetrugsmaschen schützen kann.

Im Zuge dessen stellt sich natürlich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Frage, ob ein Telefonbucheintrag in der heutigen Zeit überhaupt noch sinnvoll ist. Die Antwort ist einfach: Für viele Menschen stellt ein Eintrag im Telefonbuch immer noch die einzige Möglichkeit dar, von Bekannten und Freunden, mit denen man nicht im regelmäßigen Kontakt steht, gefunden zu werden. Daher wird Das Örtliche sowohl gedruckt als auch online oder mobil, als App angeboten.

Auf diese Weise ist es allen Personen und Haushalten möglich auf das Verzeichnis zuzugreifen. Schließlich steht Das Örtliche für einen gewissen Qualitätsstandard, sodass sämtliche Einträge vor der Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Abgekürzter Eintrag – Sofortmaßnahme mit großer Wirkung

Eine einfache aber wirkungsvolle Sofortmaßnahme ist die Beantragung des sogenannten verkürzten Telefonbuch-Eintrages. Dabei wird der Vorname auf die Initiale verkürzt und aus „Elfriede Maier“ wird beispielsweise „E. Maier“. Den Tätern ist es dann nicht mehr möglich, gezielt nach älteren Menschen zu suchen und ihnen wird somit die Grundlage entzogen, potenzielle Opfer zu finden. Für eine Verkürzung des Eintrags in Das Örtliche muss man sich an die DTM Deutsche Tele Medien GmbH wenden:

  • per Telefon unter: 0800 3863 3436*
  • per Fax unter: 0800 222 14 14*
  • per E-Mail unter: eintragsservice@dtme.de
  • per Post an folgende Adresse:

DTM Deutsche Tele Medien GmbH
Wiesenhüttenstraße 18
60329 Frankfurt am Main

Im Online-Verzeichnis wird die Änderung kurzfristig durchgeführt. Im jeweiligen Printverzeichnis ist man ab der nächsten Ausgabe nur noch mit verkürztem Eintrag auffindbar, sofern der Antrag rechtzeitig vor Druckschluss bei uns eingeht.

(*kostenfreie Rufnummer)

Der beste Schutz vor Telefonbetrug

Um die Chancen zu reduzieren, Opfer von Telefonbetrügern zu werden, empfiehlt es sich folgende Hinweise zu beherzigen:

  • Legen Sie den Hörer sofort auf, wenn Ihnen der Anruf merkwürdig erscheint und informieren sie umgehend die Polizei unter der 110 – im Idealfall notieren Sie sich hierfür die Telefonnummer, von der Sie angerufen worden sind.
  • Lassen Sie sich bei unbekannten Personen nicht auf ein Gespräch ein – egal, ob sich diese als Polizisten, Rechtsanwälte oder angebliche Verwandte ausgeben.
  • Fragen Sie konkret, wer am anderen Ende der Leitung ist – sollten Sie keine genaue Antwort erhalten, legen Sie ebenfalls sicherheitshalber direkt auf.
  • Sagen Sie bei unbekannten Anrufern am Telefon niemals „Ja“, auch wenn Sie dazu gedrängt werden und geben Sie auch sonst keine Zusagen. So beugen Sie unfreiwilligen Abos oder Verträgen vor.
  • Rufen Sie keine unbekannten Telefonnummern zurück – egal ob es sich um Festnetz- oder Mobilnummern handelt. Wenn es wichtig und seriös ist, meldet sich der Anrufer bestimmt noch mal.
  • Sprechen Sie am Telefon nie mit Unbekannten über ihre finanziellen oder persönlichen Verhältnisse – weder Banken noch die Polizei fragen diese Informationen telefonisch ab!
  • Lassen Sie sich am Telefon keinesfalls unter Druck setzen – verlangen Sie bei angeblichen Mahnungen oder Rechnungen immer eine schriftliche Information per Post.

  • Lassen Sie sich nicht von Angeboten oder angeblichen Gewinn-Benachrichtigungen blenden – erst recht nicht, wenn Sie zunächst für Gebühren oder andere Auslagen bezahlen sollen.
  • Hören Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand – wenn Ihnen etwas an einem Anruf seltsam vorkommt, legen Sie sicherheitshalber einfach auf.
Schnelle Hilfe für Telefonbetrugsopfer
Bedauerlicherweise schützen gute Information und aufmerksames Verhalten nicht davor, Opfer von Telefonbetrügern zu werden. Wenn der schlimmste Fall eingetroffen ist, dann empfiehlt es sich, so schnell wie möglich die Polizei unter der 110 zu informieren und umgehend Anzeige – persönlich, telefonisch, schriftlich oder online – zu erstatten. Auf diese Weise kann die Polizei effektiv gegen Telefonbetrüger vorgehen und Betrugsopfern gezielt Hilfe anbieten.