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„Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer wurde nunmehr eingereicht. Weil sämtliche anderen
Versuche zur Regulirung schlichtweg scheiterten.
Ab dem 1.7.2019 löscht die Kanzlei im Sekundentakt negative Erfahrungsberichte bei Google. Mir als ehemaligem Mandanten wurde unterstellt und sogar eine EV verbunden mit einer Geldforderung wegen angeblicher Rufschädigung abverlangt, weil ich angeblich Rufschädigung betreibe. Die Kanzlei reichte eine Unterlassungsklage ein. Diese Klage wurde am Gericht als haltlos abgeschmettert.
Seit Ende 2018 bestand hier ein Mandate, zuvor durch einen mit dort tätigem Anwalt eng befreundeten Schadensgutachter per Blanko-Vollmacht vermittelt. Die Bearbeitung erfolgte nicht nur schleppend sondern nachweislich insgesamt fehlerhaft. Ab 2019 erfolgte sogar frech die Klage gegen den ehemaligen Mandanten, weil dieser nach unbegründer (!) Mandatsniederlegung eine NICHT existierende Vergütungsrechnung angeblich nicht bezahlen wollte. Erst in 2022 und erst in der zweiten Instanz wurde endlich erkannt und per Urteil auch darüber entschieden, dass besagter Anwalt sämtliche ihm sehrwohl bekannten Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung aktiv ab Mandatsübernahme selbst verweigerte. Der ehemalige Mandant war somit gezwungen, eine zweite Kanzlei zu beauftragen. Insgesamt wurde durch diese Kanzlei bzw diesen Anwalt nicht nur aktiv verhindert, dass der ehemalige Mandant aus einer Schadensregulierung ca €16.000,00 ausbezahlt erhält. Es wurde zusätzlich und mit völlig fehlendem Sachgrund zudem für den Mandanten ca €4.000,00 Kosten per mutwilliger Forderungsklage ausgelöst. Nur infolge rechtskräftigem Urteil eines Landgerichts darf diese Wahrheit endlich offen so ausgesprochen werden. Die Kanzlei haftet nunmal für Schäden jedes einzelnen dort tätigen Anwalts als Gemeinschaft.
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