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„Leider waren meine Erfahrungen mit Frau Kulbars eher enttäuschend. In der ersten Sache hat sie meine
Mutter beraten bez. der Auflösung ihres Arbeitsvertrages und der damit verbundenen Freistellung. Sie hat diesen Auftrag dann auch mit dem Arbeitgeber durchgearbeitet. Als dann die Abrechnung kam, wunderte ich mich, dass als Posten die "Terminsgebühr" aufgeführt war. Diese darf vom Anwalt erhoben werden, wenn ein Treffen/Gespräch mit der Gegenpartei vollzogen wird, um einen etwaigen Prozess abzuwenden. Das stand in diesem Fall aber überhaupt nicht zur Debatte. Ich schrieb Frau Kulbars darauf hin an und teilte ihr diesen Sachverhalt mit. Nach knapp zwei Wochen antwortete sie mir dann auch mal und meinte, das wäre so korrekt. Als dieses Mandat zum Ende kam, hat Frau Kulbars sich dann aber doch nochmals bei mir gemeldet und sich berichtigt (Terminsgebühr war nicht gerechtfertig). Das fand ich dann schon in Ordnung von ihr und das Ganze war damit erledigt.
Daher habe ich sie dann in einem persönlichen Anliegen vor kurzem aufgesucht, um mich von ihr beraten zu lassen. Ich schilderte ihr meinen Vorfall auf der Arbeit, bei dem ich nicht recht wusste, wie ich mich am besten verhalten sollte. Das Gespräch dauerte knapp 30 Minuten und leider konnte Frau Kulbars mir keinerlei brauchbaren Ratschläge geben (O-Ton: Da weiß ich jetzt wirklich nicht, was ich Ihnen raten soll). Um so erstaunter war ich dann als ich ihre Rechnung bekommen habe. Die Gebühr für eine Erstberatung liegt zwischen 10 € und 190 € netto. Frau Kulbars hat dann auch den Höchstbetrag abgerechnet. Natürlich ist das ihr gutes Recht und laut Gebührenordnung auch legitim. Dennoch finde ich so ein Verhalten, in ethischer Hinsicht, schon sehr grenzwertig. Die Beratung war von meiner Seite völlig wertlos und dann so über den Tisch gezogen zu werden, ohne dass Frau Kulbars ihre Arbeit selbst reflektiert bewerten kann, finde ich sehr befremdlich. Da hätte man auch einen Betrag in der Mitte wählen können und dann wäre das ok gewesen. Wer also mäßige Beratung zu Höchstsätzen sucht, ist bei Frau Kulbars bestens aufgehoben. Und für zukünftige Mandanten: Überprüfen Sie immer die einzelnen Posten, da taucht wohl gerne mal was auf, was gar nicht rechtmäßig ist.
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„Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung berät und vertritt die Sozietät
mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Die Kanzlei wurde von der Wirtschaftswoche (Heft 41 vom 05.10.2009) in die bundesweite Liste der Top-Kanzleien im Arbeitsrecht aufgenommen.
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