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„Leider muss ich mich den schlechten Rezensionen anschließen. Die Mitarbeiter der Bürgerbeauftragten wiegelten
ab, lasen die Schreiben nur oberflächlich, so dass es zu Fehlinterpretationen kam. Richtigstellungen meinerseits wurden nicht kommentiert, stattdessen darauf verwiesen, dass nicht abschließend beurteilt werden könne, ob Paragraphen greifen und man keine Rechtsberatung geben dürfe. Dabei wirbt die Bürgerbeauftragte damit, dass man sich am dänischen Modell orientiere, welches u.a. die Aufgabe habe, die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überprüfen. Wenn nun die Bürgerbeauftragte nicht in de Lage ist, behördliches Handeln zu beurteilen, wie soll sie dann ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln einschätzen?
Fazit: Eine Kontaktaufnahme lohnt sich nicht. Die Mitarbeiter arbeiten nicht genau genug und fehlerhaft, als Bürger muss ich den Mitarbeiter meine Rechte nennen, statt von diesen darauf aufmerksam gemacht zu werden. Danach leider nur weitere Ausflüchte und Gründe, weshalb man nicht aktiv wird.
Man muss sich bei dieser Behörde vor Augen führen, dass die Mitarbeiter dort sicherlich nicht dauerhaft bleiben wollen. Ein Wechsel in andere Behörden ist für diese Mitarbeiter natürlich nicht angenehm, sofern man zuvor wegen Bürgerbeschwerden diese Behörden für ihr fehlerhaftes Handeln kritisieren muss. Deshalb gilt auch für diese Behörde: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
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„Da Ihre Anrede für mich „Frau Kröhle“ meine Humornerven nicht bedienen, sondern ich diese Anrede als
maximal respektlos betrachte, werden wir Ihren Fall hiermit zu den Akten legen. Alle Schreiben Ihrerseits, die nichts mit Baden-Württemberg zu tun haben, werden direkt zu den Akten gelegt. Eine Eingangsbestätigung wird nicht erfolgen.
Nutzlosen und arroganter Laden.
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„Schlimme Erfahrung:
Ich kann jedem nur davon abraten, sich an die Bürgerbeauftragte BW zu wenden.
Die
Bürgerbeauftragte erfüllt ihre Aufgabe nicht, sich für die Grundrechte der Bürger einzusetzen.
Ich habe die Bürgerbeauftragte um Hilfe gegen mehrere Grundrechtsverstöße des LRA
Ludwigsburg (Heimaufsicht) gebeten. Ich hatte die dortige Heimaufsicht aufgefordert Grundrechtsverstöße und Verstöße gegen das Heimgesetz einer Pflegeeinrichtung zu
unterbinden (die Einrichtung will mir den Besuch zu einer erwachsenen dort untergebrachten Person nicht gestatten und verstößt damit u.a. geg. §13 GG, gegen die im GG verankerten Persönlichkeitsrechte sowie gegen das Heimgesetz). Dies ist die Aufgabe einer Heimaufsichtsbehörde. Da sich diese Behörde
nicht handlungswillig zeigte, entsprechend einzuschreiten hat sie damit als staatliche
Stelle definitiv u.a. gegen Grundrechte verstoßen, was auf keinen Fall sein darf. Ich hatte
daraufhin die Bürgerbeauftragte BW kontaktiert, die entgegen ihren Aufgaben gegen die hier stattfindenden Grundrechtsverletzungen nicht einschreiten wollte . Der Aufgabenbereich einer Bürgerbeauftragten sollte eigentlich der Einsatz gegen Grundrechtsverletzungen sein.
zur Information hier die Aufgaben der Bürgerbeauftragten::
" Die von der Landesregierung vorgeschlagene und vom Landtag gewählte Bürgerbeauftragte wird von der Präsidentin des Landtags auf ihr Amt verpflichtet mit der Formel: "Ich gelobe Treue gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes, die Gesetze zu wahren, die Rechte der Bürger zu fördern und die Amtspflichten der Bürgerbeauftragten zu erfüllen."
siehe: https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/burgerbeauftragte.html
Diese Aufgabe erfüllt die obige Bürgerbeauftragte klar ersichtlich nicht (Grundgesetze, Heimgesetz). Ist dies unser (gedachter) Rechtsstaat? Traurig!
mfG
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