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„Bezüglich der Einigung im Zugewinnausgleich nach der Scheidung habe ich mich an Herrn Frömming gewendet.
Meine Erwartung war, dass ich Hilfe bekomme, die über das, was ich mir schon selbst aus der Literatur und diversen Internetplattformen herausarbeiten konnte, hinaus geht.
Diese Hoffnungen wurden leider nicht erfüllt. Auf die Schreiben der Gegenseite wurde lediglich reagiert. Kreativität und Aktion habe ich vermisst. Selbst falsche Angaben der Gegenseite wurden von Herrn Frömming mit der Begründung, dies sei zu aufwendig, nicht weiter verfolgt.
Am Ende habe ich die Forderungen meiner geschiedenen Frau weitestgehend erfüllen müssen.
Das ist schade und teuer zugleich, denn ebendies hätte ich auch ohne einen Rechtsbeistand tun können.
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„Kann nur gutes sagen. Der man hat Ahnung auf sein gebiet. Hatte gestern mein gerichtstermi und danke
Herrn Frömming darf ich jetz endlich mein Sohn sehen, dafür danke ich Ihnen sehr. Bin voll happy.
LG: Knispel
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„Nach äußerst aufwendigen Recherchen in Sachen Erbengemeinschaft war ich ziemlich verzweifelt und beschloss
mir professionelle Hilfe zu holen.
Bei meiner Suche nach einem Anwalt für Erbrecht in Magdeburg stieß ich auf die Kanzlei Frömming. Viel Auswahl in diesem Rechtsgebiet hat man in Magdeburg nicht. Also vereinbarte ich einen Termin und machte meine Erfahrung…
Ca. 1 Std. lang schilderte ich den Fall und der Anwalt machte sich Notizen. Am Ende die Enttäuschung. Anwalt: Der Fall wäre aufgrund uneiniger Erben ziemlich kompliziert und verworren. Die diversen Erben bekäme man nicht auf ein Meinung vereinen. Diese zwei Kernaussagen waren mir gewiss nicht neu.
Der Anwalt konnte mir weder raten noch ansatzweise zufriedenstellende Lösungsvorschläge unterbreiten. Ich fragte nach der vermutlich einzigen Lösungsmöglichkeit, einer Teilungsversteigerung. Zu diesem Thema konnte er aufgrund fehlenden Wissens nichts sagen. Aber selbstverständlich wäre er bereit sich des Erbfalles anzunehmen. Nur eben nicht auf dem Weg einer pauschalen Abrechnung sondern auf Basis aufwandsbezogenen Verrechnung. Bedeutet - jeder Brief / Aktion wird vom Anwalt in Rechnung gestellt. Und das könnten schon mehrere Tausend € ausmachen.
Ich verließ den Anwalt ziemlich deprimiert.
Tag später erreichte mich ein dicker Brief der Kanzlei. Inhalt: Ein Schreiben mit einer groben Zusammenfassung dessen was ich dem Anwalt über die Erbsache erzählt hatte und die Rechnung i.H.v.ca. 110 €. Außer Spesen nichts gewesen …
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