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„Vorsicht ist geboten, wenn man bei eiligen Rechtsfragen (Fristablauf) an den falschen äh den Dr. Scholzen
gerät:
Anstatt, dass er einfach beim 1. Telefonat sagt:
Hab keine Zeit für Sie:
Nimmt er dem Justizopfer die wertvolle Zeit um Unterlagen anzufordern, die er wohl eh nicht ließt.
Auch die Arbeit, Unterlagen abends persönlich einzuwerfen könnte man sich sparen. Nicht nur, dass dies nichts brachte: Sein Briefkasten ist auch gar nicht von der Straße aus zugänglich.
Als der Herr sich halt die Arbeit getan hatte, meinte er, dass er die Unterlagen lieber vom Gericht nähme. Toll, wieso hat sich der Anfrager also die Arbeit gemacht?
Er würde das Rechtsmittel erst einlegen (Achtung! Kostenfalle!) und dannach erst, wenns zu spät ist, (die Kosten noch einzusparen) prüfen.
Für diese verdrehte Vorgehensweise wollte er 500,- € Vorschuß.
Jetzt könnte man also denken, wenn der so mir nichts dir nichts ein teures Rechtsmittel einlegen will, ohne vorher zu prüfen, ob es Sinn macht (Er hätte den Mandanten ja fragen können), dann zieht er die Sache halt durch, und fertig.
Aber auch hier: Fehlanzeige: Er nimmt zwar das Geld, denkt aber nicht daran auch die gewünschte Leistung zuzusagen:
Denn im Weiteren Verlauf kam raus, dass er zwar einen Vorschuß gefordert hatte, ohne jedoch bereit zu sein, gegen seine Rechtsmeinung den Vorschuß auch abzuarbeiten.
Also die nötige Begründung fürs Gericht auch zu schreiben.
Ist das Eingehungsbetrug?
Vermutlich wollte er nur die 500,-€ Vorschuß fürs Auftrag ablehnen.
Gibt es da nicht eine gesetzliche Kostenobergrenze im Gesetz für Anwaltliche Erstberatung, die er überschritten hat?
Nun ja, der Mandant wollte einfach nur ein Rechtsmittel einlegen, weil vor Gericht ab Landgericht das Menschenrecht auf rechtliches Gehör nicht gewährt ist, man braucht also einen Anwalt, auch wenn der nur die Schreiben des Mandanten unterschreibt.
Nun ja, nur dafür, dass Dr. Scholzen geäußert hat, dass er keine Auftragsübernahme zusagt, will er jetzt auch noch Geld haben.
Wofür?
Wenn ich im Restaurant anrufe, und die mir sagen: wir haben geschlossen,
muß ich dann auch 120,-€ bezahlen???
Der Unterschied ist nur, dass normale Restaurants das direkt im 1. Telefonat sagen, und nicht erst 500,-€ Vorschuß kassieren wollen.
Um dann zu sagen: Wir haben geschlossen.
...”
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