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„Justiz in NRW:
In dem Bürohaus gab es nur wenige WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen. Bis zum Jahr 2013
und ab dem Jahr 2015 betrugen die jährlichen Wasserkosten nur wenige hundert Euro. Im Jahr 2014 führten die Stadtwerke Haan Arbeiten in der Nähe der Wasseruhr und Wasserleitung durch. Dabei kam es zu einem Rollensprung, und die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von über 15.300.000 Litern Wasser für einen Zeitraum von 301 Tagen an. Dies entsprach einem Verbrauch von mehr als 339 vollgefüllten Badewannen pro Tag.
Die Stadtwerke entfernten die Wasseruhr und zerstörten sie beim Öffnen. Eine Fehlfunktion wie der Rollensprung konnte später nicht mehr festgestellt werden. Der Fall wurde vor das Landgericht Wuppertal gebracht. Um zu klären, ob die Wassermengen tatsächlich durch die Zuleitungen und Abflüsse des Bürohauses geflossen sein konnten, bat das Unternehmen die IHK um einen Sachverständigen. Dieser besichtigte die Wasserleitungen vor Ort und kam zu dem Schluss, dass der durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch für das Jahr 2014 "sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich" war. Trotzdem verlor das Unternehmen den Prozess vor dem Landgericht Wuppertal und musste über 140.000 Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Wasser- und Kanalbenutzungskosten zahlen.
Das Unternehmen legte Berufung beim OLG Düsseldorf ein, aber die Richterinnen Katrin van Rossum, Dr. Ira Jürging und Richter Gerhard Tischner wiesen die Berufung ohne Gerichtsverhandlung einstimmig z
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via Das Örtliche
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„In dem Bürohaus gab es nur wenige WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen. Bis zum Jahr 2013 und ab dem Jahr
2015 betrugen die jährlichen Wasserkosten nur wenige hundert Euro. Im Jahr 2014 führten die Stadtwerke Haan Arbeiten in der Nähe der Wasseruhr und Wasserleitung durch. Dabei kam es zu einem Rollensprung, und die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von über 15.300.000 Litern Wasser für einen Zeitraum von 301 Tagen an. Dies entsprach einem Verbrauch von mehr als 339 vollgefüllten Badewannen pro Tag.
Die Stadtwerke entfernten die Wasseruhr und zerstörten sie beim Öffnen. Eine Fehlfunktion wie der Rollensprung konnte später nicht mehr festgestellt werden. Der Fall wurde vor das Landgericht Wuppertal gebracht. Um zu klären, ob die Wassermengen tatsächlich durch die Zuleitungen und Abflüsse des Bürohauses geflossen sein konnten, bat das Unternehmen die IHK um einen Sachverständigen. Dieser besichtigte die Wasserleitungen vor Ort und kam zu dem Schluss, dass der durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch für das Jahr 2014 "sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich" war. Trotzdem verlor das Unternehmen den Prozess vor dem Landgericht Wuppertal und musste über 100.000 Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Wasser- und Kanalbenutzungskosten zahlen.
Das Unternehmen legte Berufung beim OLG Düsseldorf ein, aber die Richterinnen Katrin van Rossum, Dr. Ira Jürging und Richter Gerhard Tischner wiesen die Berufung ohne Gerichtsverhandlung einstimmig zurück. Sie ig
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„Ein Bekanner von mir hat sehr schlechte Erfahrungen mit dem Richter am OLG Düsseldorf, Dr. Tobias Rodemann
gemacht. Dieser urteilte in einem Architektenhaftungsfall und verdrehte hierbei den Sachverhalt.
Eine zwischen den Parteien vereinbarte schriftliche Bestätigung hebelte er einfach aus, indem er mutmaßte, der Architekt habe den Auftrag ja an einen Angestellten weitergegeben und könne somit davon ausgegangen sein, dass die Bestätigung eingehalten wurde, was sie jedoch unstreitig nicht war.
Auch Fehler in der Planung des Architekten, die ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger feststellte, relativierte er, indem er urteilte, dass diese in der Ausführungsplanung abgeändert werden können. Das dies nicht möglich war, da es die bereits fertiggestellte Gebäudehülle betraf, ignorierte er in seinem Urteil.
Bei solchen Richtern gibt es keine Rechtssicherheit.
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„eigenartige Rechtsprechung: Fehlplanung bei Architekten sind keine Fehler, da man diese bei der Folgeplanung
beheben kann (insofern sie auffallen, dafür benötigt man allerdings einen Gutachter). Der Kunde muss den Architekten schon beauftragen, fehlerfrei zu arbeiten, ansonsten dürfe dieser Fehler machen. Zudem erfindet der 23. Zivilsenat für sein Urteil überraschend Sachverhalte, die keine Partei vorgetragen hat. Mit Gerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun. Man leidet unter dem Gefühl, das vorsätzlich Sachverhalte erfunden werden, damit das Fehlurteil entschieden werden kann. Ein gerechtes Land haben wir schon lange nicht mehr. Um Risiken zukünftig zu reduzieren, sollte man sich wirtschaftlich auf Länder konzentrieren, in denen juristisch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit gegeben ist. Das wird vermutlich nun fast jedes Land sein. Unser Schaden liegt über 1.100.000 Euro!
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