Heinrich Maximiliane
- Branchen:
- Fachanwälte für Sozialrecht
Die Erdingerin Maximiliane Heinrich wurde 1975 geboren. 2001 absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Landshut und ist seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen. In zwei Kanzleien in Geretsried und Landshut sammelte sie zunächst praktische Erfahrungen in der anwaltlichen Tätigkeit. Schon 2006 hat sie ihre eigene Kanzlei in Erdingen gegründet. Maximiliane Heinrich spezialisierte sich in der folgenden Berufspraxis auf die Rechtsgebiete Sozialrecht und Arbeitsrecht. In diesen Fach gebieten wurde ihr im Oktober 2007 bzw. Februar 2011 von der Rechtsanwaltskammer München der jeweilige Fachanwaltstitel verliehen. Streitfälle in Sachen Lohnzahlung, Kündigung und Kündigungsschutz sind bei ihr ebenso gut aufgehoben wie Fälle zu den Themen Krankengeld, Arbeitsunfall und Pflegegeld. Auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet sind hier rechtliche Auseinandersetzungen zu Fällen von Abmahnung, Versetzung, Elternzeit und Mutterschutz, Befristung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Ordnungswidrigkeit eingeschlossen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind das Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie das Versicherungsrecht. Auf besondere Fachgebiete spezialisierte Rechtsanwälte können aufgrund des reichen, fundierten Erfahrungsschatzes eine besonders hohe Qualität der anwaltlichen Beratung und Vertretung sicherstellen. Auf der Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgt die Honorierung. Mandanten werden von der Erdinger Anwältin jedoch gerne bezüglich einer Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beraten. Die Gewährung solcher Hilfen ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten und den Erfolgsaussichten der rechtlichen Auseinandersetzung. Zu den Mandanten von Maximiliane Heinrich zählen ebenso Unternehmen wie Privatpersonen, die von ihr eine zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertretung erhalten. Oberstes Prinzip ist für Maximiliane Heinrich dabei stets das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. |