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„Seit rund zwei Jahren hat die BIG direkt gesund in meinen Augen stark an Qualität eingebüßt. Der Service,
der einst meine Entscheidung für diese Krankenkasse beeinflusste, existiert so nicht mehr. Es scheint, dass einige Mitarbeiter vergessen haben, wer Kunde ist. Eine aggressivere Haltung hat die einstige Freundlichkeit, den Charme und das Entgegenkommen ersetzt, was ich äußerst unpassend finde.
Besonders enttäuschend war ein Mitarbeiter, dessen Professionalität deutlich zu wünschen übrig ließ. Man hatte das Gefühl, ständig hinter ihm her telefonieren zu müssen und er hielt wichtige Informationen zurück.
Die positiven Bewertungen im Internet, die mich damals zum Wechsel bewogen haben, spiegeln leider nicht mehr meine aktuellen Erfahrungen wieder. Ich empfinde, dass ich zu oft von einer Stelle zur nächsten weitergeleitet werde, ohne den gewünschten Rückruf zu erhalten. Die Kundenfreundlichkeit, die ich einst so schätzte, hat bei einigen Mitarbeitern deutlich abgenommen.
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„Seit 13,5 Monaten warte ich auf Krankengeld, eine Entscheidung kommt nicht. Jetzt Erfinden sie sogar
einen Anonymen Hinweisgeber, Anzeige ist raus wegen Verleumdung und Untätigkeitsklage läuft. Das ist das letzte diese BIG. Ekelhaft.
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„WARNUNG! Die BIG direkt gesund begeht nachweislich Straftaten um Mitgliedern den Krankengeldbezug zu
verwehren. Es werden beim MDK Gutachten für den niederschwelligen "Allgemeinen Arbeitsmarkt" eingeholt, obwohl der Krankengeldbezieher zu Beginn der Krankschreibung einen konkreten Beruf hatte. Grund dafür ist, dass beim "Allgemeinen Arbeitsmarkt" viel eher die Arbeitsfähigkeit vom MDK attestiert wird. Das ist Betrug nach § 263 StGB. Auch frisiert die BIG direkt gesund Akten die an das Sozialgericht gehen. Was hilfreich ist wird rausgegeben, was der BIG schadet wird dem Sozialgericht vorenthalten. Das ist Urkundenunterdrückung und nach § 274 StGB strafbar. Auch verwendet die BIG direkt gesund MDK-Gutachten, die nachweislich falsch sind, weil beim Befund einfach die Hauptkrankheit vom MDK weggelassen wurde, damit die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden konnte. Auch das ist strafbar nach § 279 StGB. Die Beweise zu den Vorwürfen liegen dem Verfasser allesamt in Dokumentenform vor (Gerichtsdokumente als auch Schriftstücke von Seiten der BIG direkt gesund). Gerichtsfester Beweis kann also jederzeit erbracht werden.
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„Am Telefon zwar nett und freundlich..., davon kann man (Mann) sich, aber nichts kaufen, so zu sagen.
Anträge werden nicht bekommen oder falsch bewertet.. es dauert Wochen,( ja Monate in unseren Fall)...dann heißt es schreiben Sie ein Zweizeiler.(um deren Fehler zu korrigieren).. eine Beschäftigungstherapie? .. unmöglich..
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