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„Meine wichtigste Empfehlung vorab: unbedingt ein Gesprächsprotokoll über Vereinbarungen, Zusagen und
technische Details anfertigen und vor einer Auftragsvergabe unterzeichnen lassen. Ansonsten steht nach dem angerichteten Schaden Wort gegen Wort.
Hier nun meine unrühmliche Erfahrung mit diesem Unternehmen. das die Dachgauben ausgetauscht hat. Ursprung allen Ärgers falsche bzw. fehlerhafte Beratung durch den Geschäftsführer.
(1) Einbau: letztendlich in keiner Übereinstimmung mit den zugesicherten Erläuterungen bei dem Vor-Ort-Termin durch Herrn Barthelt. Die Zeichnung im Nachtragsangebot stimmte mit den Zusicherungen überein, die Bestellinhalte allerdings nicht – für einen Laien so nicht unbedingt erkennbar.
(2) Notstopp des Einbaus: Die ursprünglich in einer Höhe von ca. 60 cm über der Decke eingebauten Fenstergauben sollten nun auf einmal nur noch mit einem Abstand von 5 cm oberhalb der Decke montiert werden. Ursprung der Vereinbarung war die Wiederherstellung des Ausgangszustandes. Damit habe ich einen Tag Urlaub für mich vergebens verplant.
(3) psychischer Einbaustress: Die Monteure haben von mir erfahren, dass die Ausführungen ganz anders als bei der Vor-Ort-Besprechung und der Skizze auf dem Angebotsnachtrag verlaufen. Der mehrfach wiederholte Satz „Wir sind diesen Kummer gewohnt“ weist dann doch auf interne Organisationsstrukturen hin.
(4) Ausführung: Von Anfang an sollten die neuen Dachfenster in etwa der gleiche Höhe wie vorher, mit mindestens der gleichen Helli
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„Die Firma Barthelt hat für uns ein Dachfenster installiert. Allerdings war unser Hausverwalter nicht
zufrieden mit der Abdichtung und hat entsprechend sich geweigert das Resultat abzunehmen. Ich hatte zunächst 50% der Rechnung bezahlt und der Firma gebeten für Nachbesserung zu sorgen. Daraufhin drohte mich der Geschäftsfrüher, wenn ich nicht fristgerecht seine Rechnung begleiche, werde er Rechtswege einleiten. Dann hatte ich dem Geschäftsfrüher noch einen verbesserten Vorschlag gemacht, dass ich 85% von der Gesamtsumme der Rechnung bezahle. Das Fenster hat ja was gekostet. Den Rest bezahle ich, wenn die Nachbesserung erfolgt ist. Zudem habe ich sogar angeboten, die Kosten für die Nachbesserung ebenfalls zu bezahlen. Ich würde mich schriflich zu meinen Verpflichtungen erklären. Und er solle sich wiederum schriftlich erklären, dass er die Nachbesserung begleitet. Dabei habe ich extra gesagt, dass ich uns egal ist, ob sie oder eine Fremdfirma die Nachbesserung durchführt. Uns war es einfach wichtig, falls eine Fremdfirma die Nachbesserung ausführt, dass seine ursprüngliche 5 jährige Gewährleistung nicht erlöscht. Da es im Vorfeld Kommunikationsschwierigkeiten zwischen der Firma und dem Hausverwalter gab, wollte ich nicht die alleinige Schuld der Firma geben und wollte mit meinem zweiten Vorschlag meinen guten Willen zeigen. Ich erhielt keine Antwort auf mein zweites Angebot. Allerdings bekam ich nach 2 Wochen einen Anwaltsbrief, wonach ich die Gesamtsumme zahlen soll und auch noch die Anwaltskosten zu tragen habe. Ich finde deren Reaktion völlig unangemessen und bin sehr verärgert.
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