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„Verrat am Mandanten! - Es dürfte wohl nur äußerst selten vorkommen, dass ethischer und zugleich fachlicher
Tief-(besser wohl Tiefst-)Stand sich derart in der Person eines Anw. verbinden!
Anfang 2018 übergab ich dem RA mit den frappierend harten Gesichtszügen (kein Foto auf seiner Webs.) ein Mandat wegen der Klage eines Versicherers. Da bei mir damals PKH möglich war, verlangte er sofortig 150€, da er ja nicht wisse, ob PKH genehmigt würde. Im Rahmen seiner Klageerwiderung "vergaß" er dann (so seine Begründung) die Beantragung von PKH, holte dies aber wesentlich später (reag. auf m. mehrf. Rückfrage) noch nach.
Zum ersten Male erlebte ich einen RA, mit dem absolut kein Gespräch möglich war!! - Wenn in einer vorherigen Rezension steht, BRIEGER sei "unfreundlich" und "arrogant", so ist dies eine enorme Untertreibung. Wenn er sich dazu herbei ließ, mit mir ein paar Worte am Telefon zu sprechen, so war dies am ehesten vergleichbar mit den Kommandos bzw. Verlautbarungen eines Offiziers gegenüber einem Rekruten! Nie fand eine Besprechung (des nicht einfachen!) Gegenstandes in seinem Büro oder am Telefon statt!
Bei einem ca. 3-minütigen, nachmittägl. Telef. mit BRIEGERS Sekretärin hörte ich im Hintergrund einen Mann unablässig brüllen. Als ich die Sekretärin fragte, was denn da los sei, antwortete diese beschönigend: "Herr BRIEGER spricht nur laut". Am Ende dieses Tel.Gespr. schrie BRIEGER immer noch ununterbrochen. Eine weitere Stimme war nicht wahrnehmbar.
Kurz vor dem 1. Verhandlungstag am AG erhielt ich einen Brief BRIEGERS, in dem er mich aufforderte, nicht (!) zur Verhandlung zu erscheinen, denn er wolle diesen Termin allein wahrnehmen; wofür er jedoch keinerlei Begründung anführte. Als ich ihm daraufhin per Mail sowie in einem kurzen Telefonat mitteilte, dass ich im Termin anwesend sein möchte, hielt er mir in aggressivem Ton vor, ich würde ihm nicht vertrauen; weshalb er nun auch "nicht wisse, ob er überhaupt zu Verhandlung erscheinen" werde!
BRIEGERS Schriftsätze wirken minimalistisch. Weshalb denn auch ein Wort oder einen Satz mehr schreiben, wenn er sein Geld auch so bekommt? - Bei genauerem Hinsehen waren BRIEGERS Schrifts. mit mangelnder Sorgfalt und Differenzierung erstellt. Relevante Rechtsgrundlagen mit Verweisen auf des geltende Versicherungs-Recht bzw. auch BGB arbeitete B. gar nicht oder nur unzulänglich heraus. Da im vorliegenden Fall unstrittig eine Vertragspflicht-Verletzung des Versicherers vorlag, welche meine rechtl. Position beeiflusste, hätte er als "Fachanwalt für Versicherungsrecht" die diesbezüglich gesetzlichen Regelungen anführen müssen. Reagierend auf meine dahingehende Frage erwiderte B.: "Was haben Sie denn dazu gefunden?" Also sollte ich die Argumente zu meiner rechtlichen Vertretung vor Gericht doch möglichst selbst vorbringen! --- Aber was könnte B. denn auch von einem derart mandanten-feindlichem Tun abhalten? Nichts, denn laut RVG kann er auch trotz hochgradiger Schlechtleistung sein Honorar in unveränderter Höhe beanspruchen!
Ein spezieller Ausschuss der RA-Kammer Bln. wäre (wie von mir erfragt) zur Erstellung einer gutachterl. Stellungnahme befreffend meines "Falls" bereit gewesen. Die Stellung des diesbez. Antrages beim AG lehnte B. aber - ohne Nennung eines Grundes - kategorisch ab. Reagierend auf meinen Vorschlag, dies selbst zu beantragen, drohte B. mit der Niederl. seines Mandates. Schließlich stellte jenen Antrag am 2. Verh.Tag doch noch selbst, doch lehnte die Richterin dessen Bearbeitung wegen Verspätung ab!
Zudem erfuhr ich erst beim 2. Term, dass B. ein essentielles, mich entlastendes Schriftst. - ohne mich zu inform. - nicht (!) an das AG weiter geleitet hatte. Als ich dieses sodann selbst vorlegte, verweigerte die Richterin auch diesbez. die Bearb.
Schließlich teilte mir B. 2 Werkt. vor dem 2. Termin (also zur "Unzeit"!) - mit der diffusen Begrün. eines mangelnden Vertrauennsverh. - die Niederl. seines Mandates mit.
Ohne Rückfr. bei mir machte B. eine Aufrechnung von 2000€ geltend. Trotz deren Ablehnung erzielte er damit trickr. eine RA-Honorar-Erhöhung!
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Das sagt das Web über "Brieger Rechtsanwaltskanzlei"