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„Wir können die Kanzlei nicht empfehlen, da die Kanzlei in einem wichtigen Verfahren Mandat niederlegte
und wir dadurch in eine extrem schwierige Situation gekommen sind.
Die Kanzlei HFK wurde wegen einer Streitigkeit bei einem Grundstückverkauf mit einem Streitwert in Höhe von ca. 180.000 € beauftragt. Die Kanzlei hat in der zweiten Instanz das Mandat niedergelegt. Als Begründung gab die Kanzlei an, dass wir eine E-Mail, welche wir an den Notar bzgl. des Haftungsausschlusses geschrieben hatten, der Kanzlei nicht vorgelegt haben.
Zugleich gab die Kanzlei zu, die Änderungen und die Entstehung des personalisierten Haftungsausschlusses im Kaufvertrag gewusst zu haben, und somit von dem wesentlichen E-Mail-Inhalt gewusst zu haben. Die Einflussnahmen und Änderungen auf den Haftungsausschluss im Kaufvertrag durch die Parteien wurden in mehreren Stellungnahmen aufgeführt.
Wir haben daraufhin gegen die Kanzlei HFK Rechtsanwälte eine Forderungsklage beim Amtsgericht München eingeleitet, da die Kanzlei abgelehnt hat, die bereits erhaltene Verfahrensgebühr zurück zu zahlen. Das Amtsgericht hat die Klage auf Zurückzahlung des Betrages aufgrund einer nicht weitergeleiteten E-Mail abgewiesen, obwohl der Inhalt dieser E-Mail bezüglich des Haftungsausschlusses der Kanzlei bekannt war. Eine Abmahnung seitens der Dienstverpflichteten hat das Amtsgericht nicht für nötig gehalten.
Das Landgericht München hat anfangs die Beweisaufnahme durch das Amtsgericht als unzureichend betrachtet, die Schlussfolgerungen von Zeugenaussagen im Urteil des Amtsgerichts als nicht schlüssig beurteilt und beabsichtigte eine erneute Beweisaufnahme. Zudem betonte das Gericht in einem Hinweisbeschluss, dass eine Mandatsniederlegung eine vorherige Abmahnung erfordert. Das Gericht hat überraschenderweise diese Sichtweisen verworfen und eine Abmahnung nicht für nötig gehalten. Die Klage wurde ebenfalls ohne eine neue Beweisaufnahme abgewiesen, was gegen die Rechtsurteile der höheren Gerichte in ähnlichen Fällen und gegen unser Rechtsverständnis spricht.
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