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„Ein Bekannter hat sehr schlechte Erfahrungen gemacht:
Er suchte einen guten Anwalt.
Leider konnte Schider
ihm aber wenig gute Ratschläge geben, der meinte, er müsse sich erst einlesen.
Ohne Unterschrift (Auftrag) würde er aber nichts machen. Naja, dann ging mein Bekannter wieder, mit dem Auftragszettel in der Hand, und meinte freundlich, er würde sich das nochmal überlegen. Er fand einen besseren Anwalt, der sich in die Sache auch richtig reinkniete und einen arbeitsintensiven aber nötigen Schriftsatz ans Gericht schrieb.
Als die Arbeit getan war, erschien Schilder doch vor Gericht.
Da stellte mein Freund klar dass er nie beauftragt war.
Er schrieb eine Rechnung von über 1400,- €.
Als er verschte, diese vor Gericht einzuklagen, bekam er gleich 2 Klatschen vom Richter:
1.
Basierte die Rechnung auf einem viel zu hohen Streitwert.
Was wohl daran lag, dass Schilder den Fall nicht richtig kannte.
2.
Erklärte der Richter ihm, selbst im Falle einer Mandatierung dürfen Anwälte nur einen "0,8" - Faktor abrechnen, weil ein nur nach Schilders Angaben mal bestandenes Mandat auf jeden Fall schon vor dem Gerichtstermin beendet war.
Da machte Schilder einen Rückzieher und korrigierte seine Rechnung auf 642,60 €.
Wofür???
Will hoffen, dass das Gericht nun entscheidet, dass der Betroffene auch diese Rechnung nicht bezahlen muß.
Schließlich lockt Schilder ja mit seinem Versprechen einer "Kostenlosen Erstberatung".
Aber allzu viele Ratschläge hatte er ja nicht.
...”
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