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„Das Praxisteam immer freundlich, kaum Wartezeiten. Als Patient fühlt man sich hier gut aufgehoben. Auch
bei einem untypischen Krankheitsbild gibt es hier kein wenn und aber. Frau Dr. ordnet genau die Richtigen Untersuchungen an um den Beschwerden auf den Grund zu gehen und Abhilfe zu schaffen. Hier gibt es kein Husch Husch sondern Zeit für die Patienten. Hier fühlt man sich nicht als Nummer, sondern so wie es sein soll als Mensch. Vielen Dank dafür
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„Am 21.1.2021 habe ich auf Anraten von dieser Ärztin zwei Sonographie in dieser Arztpraxis durchgeführt.
Nach der Weigerung der Ärztin schriftliche Befunde für die geführte Sonographie auszustellen, es kam zu einer Diskussion. Infolge dieser Diskussion weigerte sich die Ärztin die Überweisung für eine aus ihrer Sicht notwendige Nachuntersuchung in einem Zentrum für Nuklearmedizin auszustellen und die am gleichen Tag geplante Impfung zu durchführen. Aus dem oben genannten Grunde habe ich am 21.1.2021 die Herausgabe meinen gesundheitlichen Akten verlangt. Trotzdem weigerte sich die Ärztin, meine gesundheitlichen Akten bis October 2021 zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat die Ärztin nach der Untersuchung eine ungültige Rechnung erstellt (ohne Beifügung des ärztlichen Berichts), die ich nicht bezahlt habe, denn ich bin gesetzlich versichert. Ich hatte ebenfalls mit Frau Dr. Jelvani keine privaten Leistungen weder mündlich noch schriftlich vereinbart. Deswegen habe ich mich an die Bezirksärztekammer Rheinhessen gewendet und endlich am 16.8.2021, nach 8 Monate, einen unvollständigen ärztlichen Befund bekommen, der keine wissenschaftliche Gültigkeit hat, da ihm die erforderlichen Maßeinheiten fehlen. Auf meine Anfrage hat die Bezirksärztekammer im August 2021 Kontakt mit der Ärztin wieder genommen und gebeten die notwendigen Informationen zu ergänzen. Der Arztbefund habe ich endlich Ende Oktober 2021 durch die Ärztekammer bekommen. Außerdem hat die Überprüfung der bestrittenen Rechnung durch Verfahren des Honorarausschusses der Landesärztekammer RLP in der Sitzung vom 12.5.2021 ergeben, dass die Rechnung vom 22.01.2021 zu beanstanden ist, weil die Ärztin, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, keinen Anspruch gegen mich erworben hatte auf Zahlung von GOÄ-Gebühren für ihre am 21.1.2021 erbrachten Leistungen. Die Ärztin teilte der Ärztekammer schließlich mit, auf seine Zahlungsaufforderung zu verzichten. Trotzdem weigerte sie sich, mir eine Stornierung der Rechnung zur Verfügung zu stellen. Es konnte außerdem bis heute nicht geklärt werden, warum die Diagnose von Frau Dr. Jelvani durch eine erneute Sonographie bei einem Facharzt in der Mainzer Uniklinik widerlegt wurde.
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