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„Folgender Sachverhalt: nach unserer Partnerimpfung gegen Corona im Vogtland (zeitiger, freier Termin)
im Juni hatte ich mir im August ohne Beanstandung den digitalen Impfpass in der Händel - Apotheke (Hausapo.seit mehr als 10 Jahren und in deren System als Stammkunde eingetragen) ausstellen lassen. Anfang September wollte meine Frau dies auch machen lassen, wurde aber mit den Worten : Wir dürfen nur für Personen, die in der der "näheren Umgebung" geimpft wurden , abgelehnt. Was ist "nähere Umgebung"??? Auf der Autobahn steht bei Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht :fahren sie langsamer und ein paar km weiter : bitte noch langsamer !! Da steht 80 bzw.60 km/h.Die Arkaten - Apo. , in der Nähe, hatte die Ausstellung o h n e Beanstandungen vorgenommen. Wir haben im I-Netz nachgesehen, das eine E m p f e h l u n g des DAV in etwa so lautet (wahrscheinlich um Mißbrauch vorzubeugen), diese von einer Mitarbeiterin der Händel-Apo. aber mir als G e s e t z "verkauft " wurde und eine Ablehnung mit den Hinweis, das nur Geimpfte aus Leipzig und dem LK Leipzig (was auch immer dazu zählt??) Trotz meines Hinweis , das eine Empfehlung k e i n Gesetz ist, wurde nicht darauf eingegangen. Für mich ist Fakt: entweder wurde ich bewußt angelogen oder die Mitarbeiterin (nehm ich zu deren Gunsten an) , hat keine Ahnung....wie dem auch immer -- die Apo hat 2 Stammkunden weniger. MfG ....
...”
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Der Inhaber antwortete am 23.09.2021
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Sehr gern stellen wir sofort EU-weit gültige digitale Impfausweise aus. Um die Bevölkerung vor falsch ausgestellten Impfnachweisen zu schützen, wodurch ein vermeintlich Geimpfter andere anstecken könnte, prüfen wir die vorzulegenden Dokumente nach den Empfehlungen der ABDA/ Bundesvereinigung deutscher Apothekenverbände. Laut der „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der Covid-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ vom 24.08.2021 unter Punkt 2.3.5 kann das Zertifikat nur erstellt werden, wenn die Person persönlich anwesend ist und sich durch den Personalausweis identifizieren kann. Zudem wird in dieser Handlungshilfe unter Punkt 2.3.6 genannt, dass nur Impfungen in räumlicher Nähe zum Ort der Impfung zertifiziert werden können. Für Leipzig bedeutet dies Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig sowie der Kreis Nordsachsen. Damit wir alle gesund durch diese Pandemiezeit kommen, halten wir uns auch an unbequeme Regelungen, die wir nicht festgelegt haben. Wir erklären auch gern allen Patienten wie sie zu einem gültigen Impfzertifikat kommen, sollte es einmal Abweichungen geben. Deshalb finden wir die negative Kritik schade. Auch wenn sie für Einzelne unbequem erscheinen mögen, dienen diese Regeln zum Schutz aller....” mehr