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Franz-Mehring-Grundschule

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Unzumutbar? 08.02.2023Helmut123456

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„Kann (leider) die andere Rezension nur bestätigen.”

Unzumutbar? 21.11.2022Kunde vor Ort

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„1. Grenzverletzungen - das Personal ist sich oft nicht bewusst, wie manche Kommentare bei den Kinder...” mehr

Unzumutbar? 21.11.2022Mutter11Mutte

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„1. Grenzverletzungen - das Personal ist sich oft nicht bewusst, wie manche Kommentare bei den Kindern ankommen. Diese Kommentare wirken demütigend, einschüchternd, manipulierend, übergrifig, verbreiten Angst, stören Konzentrationsfähigkeit der Kinder, führen nicht zuletzt zur Entstehung physischer Symptome und Krankheiten. Psychische Gewalt in Form von Strenge ist Alltag in der Schule. Auch der Umgang mit den Eltern geschieht nach o.g. Muster. 2. Entwicklung von Angststörungen aufgrund von angewandten auf Angst basierenden Erziehungsmethoden. 3. Die Lehrer berichten, dass sie Angst haben kinderfreundlicher zu handeln, da sie dann von der Schulleitung und anderen Kollegen nicht anerkannt werden. 4. Missachtung der Bedürfnisse der Kinder im Bezug auf Essensplan. Seit Jahren versuchen engagierte Eltern unter Berufung auf medizinische und rechtliche Gutachten von Spezialisten, die Essenszeiten in der Schule zu verändern. Dies wird stets durch die Schulleitung ohne Begründung abgelehnt. 5. Seit Jahren sehr schlechtes Mittagsangebot, dauerhafte Beschwerden der Eltern werden durch die Schulleitung und Lehrer als Einzelfälle abgetan. Keine Bereitschaft kinderfreundliche Lösung zu finden. 6. Schwimmunterricht: a. Schubsen von Kindern, die nicht schwimmen können, ins Wasser nach dem Motto: „man muss da einfach durch“. Das löse bei den betroffenen Kindern Todesangst und Angst vorm Wasser. Diese Kinder hatten vor dem Schulschwimmunterricht es immer gerne im Wasser gebadet. b. Anweisung im Wasser - sich am Beckenrand festzuhalten, dann kam eine neue Anweisung – das Kind sollte entlang des Beckenrandes schwimmen. Das Kind hat es gemacht und wurde bestraft, weil es aufgehört hat, sich am Beckenrand festzuhalten. Das Kind wurde bestraft, in dem es die verbleibende Zeit des Unterrichts außerhalb des Beckens, nass stehen musste. 7. Verbot auf die Toilette während des Unterrichts zu gehen. 8. Verletzung von Datenschutz. 9. Missachtung von dem im Grundgesetz vorgeschriebener Religionsfreiheit. Bei Ethik angemeldete Kinder werden beim Personalmangel im Religionsunterricht „betreut / unterrichtet“, ohne dass Eltern darüber informiert werden oder dem eingewilligt haben. 10. Wochenlanger, monatelanger Ausfall von Förderstunden und Integrationsarbeit, kaum vorhandenes Förderangebot auch für die Kinder, die mit dem Förder- oder Integrationsbedarf angemeldet wurden bis hin zur Vernachlässigung der Kinder durch Unfähigkeit der Lehrer, so dass die betroffenen Kinder die Klasse wiederholen müssen. Nach dem Motto: wer nicht mitzieht, rutscht ab. 11. Eine Klassenlehrerin hat eine freiwillige Wiederholung der Klasse bei einem Notendurschnitt von 2,3 empfohlen. 12. Vorteilsnahme im Amt – eine Familie schenkt der Klassenlehrerin Kinderkleidung für ihr Kind und das Kind, von der schenkenden Familie wird seit der ersten Klasse bevorzugt behandelt. 13. Es werden nur einzelne Kinder immer wieder dran genommen zB. die ersten zwei, drei Besten und der Rest wird deutlich weniger beachtet. 14. Verletzung der Aufsichtspflicht. Lehrer mussten zeitweise 2 Klassen gleichzeitig betreuen, somit war immer ein Klassenraum ohne Aufsicht. 15. Es gibt Kinder, die regelmäßig während des Unterrichts weglaufen, und die Lehrer sie suchen und in den Klassenraum zurückbringen müssen. Der Rest der Klasse bleibt ohne Aufsicht bis die Klassenlehrerin zurückkommt. 16. Eigenständiges und verantwortungsvolles Handeln der Kinder wird nicht gewünscht und nicht unterstützt. 17. Die Schulleitung wählt unverhältnismäßig strenges Benotungsmaßstab. 18. Andere Meinungen werden nicht zugelassen, Gespräche und Austausch werden durch Monologe der Schulleitung unterdruckt, Ignoranz des Standpunktes, Nichtbeantwortung der Fragen. Es wird vermutet, dass im Kollegium keine demokratische Grundordnung herrscht. 19. Eltern haben berechtigte Angst oben genannte Punkte anzusprechen, weil sie es befürchten, dass dadurch das eigene Kind benachteiligt behandelt wird. ...” mehr


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