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„Ich wollte einen Termin ausmachen, da ich als stark Fehlsichtige zu den "Glücklichen" gehöre, die seit
April 2018 eine Zuzahlung von der Krankenkasse für die Brillengläser erhält, wenn die Brille mit einem Rezept von einem Augenarzt erstellt wird.
Mir wurde von der Sprechstundenhilfe am Telefon mitgeteilt, dass für ein solches Rezept eine von mir zu zahlende Gebühr von 30 - 40 € fällig wäre. Mein Hinweis, dass es sich bei der Untersuchung und Ausstellung eines Rezeptes doch um eine Kassenleistung handelt, wurde mit Nachdruck verneint. Dies ist jedoch eindeutig eine unwahre Aussage!!
Da die Zuzahlungen durch die KK oft nur 10 € pro Glas betragen (10 - ca. 100 €) und noch zusätzlich eine Rezeptgebühr von 5 € anfällt, wird die neue Brille durch diese unrechtmäßige Gebühr also im schlechtesten Falle sogar teurer (40 € Gebühr Augenarzt + 5 € Rezeptgebühr - 20 € Zuzahlung KK = 25 € mehr als ohne Rezept).
...”
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