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„Unser Geschäftsverhältnis zu der Firma Düpper besteht seit fast 20 Jahren, wir kaufen regelmässig in
der Frankenstr. ein. Jetzt hatte es zuletzt einen Fall gegeben, wobei wir eine Flasche Wicküler aus dem Kühlschrank kauften. Beim Verlassen des Ladens, keine 50 m weiter platzte die Flasche im Beutel. Juristen sprechen hierbei von allgemeinem Lebensrisiko, die Flasche platzte wohl Witterungsbedingt.Wir haben uns hierzu jetzt bei Juristen schlau machen können: bei der zerbrochenen Flasche spricht man von sogenannten AUSREISSERFÄLLEN. allein bei juris.de gibt es hierzu 56 Treffer, Dazu noch IBM Fachergebnisse! Eine junge Bedienstete schreit dort seit letzten Sommer Kunden und Vorbeigehende an. Ihr passte es Überhaupt nicht, das das zerbrochene Glas im Beutel mitgebracht wurde, wobei es hier um die Schilderung und die Glaubhaftmachung des Falles ging und nicht um die Rückerstattung der 83 cents. Sie brüllte in der Tat nach Ihrem Hausrecht! der Auf der Bierkiste sitzende SECURITYMANN der Firma LIDL ( Nachbargeschäft ) , fühlte sich hierbei dazu animiert, dem Getränkekunden mit der linken Hand an die rechte Schulter zu fassen und ihn rückwärts zu Schubsen, ihn zudem noch als Arschloch zu titulieren. Da vom Kunden selbst die Polizei hinzuverlangt wurde, und der Kunde selbst mit Anzeige drohte, gab es im Gegenzug jetzt Hausverbot. Wenn dies eine von LIDL beauftragte Firma ist, steht hier klar der LIDL in der HAFTUNG! wir werden nun das Management informieren.
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