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„Update im Dezember 2020
Ergänzung zu dem Rechtsstreit wegen des Pferdekopfes. Dieser ist im März 2020
beendet worden. Es wurde ein Vergleich ausgehandelt, über die Höhe der Entschädigung ist in der Öffentlichkeit nichts bekannt. Ich vermute demnach, dass diese irgendwo zwischen der Forderung des Landwirtes und der Summe liegt, welche das Land bereits gezahlt hatte.
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Das Römerkastell Saalburg im Taunus in der Nähe des Feldberges ist allemal eine Reise wert.
Es handelt sich um eine Rekonstruktion eines Kastells im Bereich des Limes welches auf den ausgegrabenen Grundfundamenten wieder errichtet wurde. Leider in meinen Augen nicht ganz den tatsächlichen historischen Gegebenheiten entsprechend. Dies hat man aber inzwischen ebenfalls erkannt und räumt dies auch ein. Aber dabei handelt es sich wirklich nur um Marginalien.
Die Zahl der Fundstücke im Museum erhöht sich laufend.
Besonders Interessant ist ein Fund aus jüngerer Zeit.
Man fand verschiedene Überreste eines ehemaligen Reiterstandbildes. Bei Grabungen zur Siedlung hat man unter anderem den imposanten Überrest eines Pferdekopfes und Teile des Hufes in einem Holzfass im früheren Brunnenschacht in einer Tiefe von 11 Metern gefunden . Man geht davon aus dass Gegner der Römer bei der Vernichtung der Siedlung auch das Standbild zerstört und die Trümmer in den Brunnen geworfen haben.
Um den Pferdekopf gibt es einen seit der Ausgrabung dauernden Rechtsstreit. In Bundesländern ohne umfangreiches Schatzregal wird der Eigentümer eines Grundstückes, auf dem archäologische Objekte gefunden werden, gemäß der Hadrianischen Teilung am Fundwert beteiligt. In Hessen betrug die Entschädigung zum Zeitpunkt des Fundes 50 Prozent des Wertes. Das Land und der Landwirt konnten sich nicht einigen. Im Jahr 2016 erhielt er 48.000 Euro. Nach einem Sachverständigenurteil, das den Wert auf rund 1,6 Millionen taxierte, sprach ihm das Landgericht Limburg im Juli 2018 erstinstanzlich eine Entschädigung von 821.000 Euro zu.
Zwar hatte gab es zum Zeitpunkt des Fundes bereits eine Regelung des "§ 24Schatzregal" im Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986 die aber sehr viel Spielraum für die Entscheidung der obersten Denkmalschutzbehörde ließ. Inzwischen ist das Gesetz aus dem Jahr 1986 durch die Neufassung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes(HDSchG)*) vom 28. November 2016 aufgehoben bzw. geändert worden. Die Entschädigungsregelungen werden nun sehr viel restriktiver aber zu Gunsten des Landes gehandhabt.
Maßgebliche Rechtsvorschrift ist nun "§ 25 Schatzregal" des Gesetzes vom November 2016.
Ende August 2018 wurde bekannt, dass das Land Hessen Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegt. Damit wolle es „die Interessen und die Rechtsposition des Landes wahren“ . Es bleibt abzuwarten wie das Berufungsgericht entscheidet.
Soviel zu diesem interessanten Rechtsstreit.
Weiter bleibt mir nur noch einige Fotos - insbesondere zu diesem Fundstück - beizusteuern. Im Übrigen kann ich mich nur den Vorschreibern ins besondere auch der Bewertung von Nike anschließen.
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„Absolut sehenswert!
Ehemaliges Römerkastell wieder aufgebaut und Wissenswertes zu Römern, Limes, Antike...
Wie
lebten die alten Römer vor 2000 Jahren?
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