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„Dieses Staatliche Schulamt, endvertreten durch Frau Regierungsdirektorin Susanne Meißner, die sich als
Dienst- und Fachaufsicht über Lehrkräfte versteht, besitzt ein merkwürdiges Verständnis von Recht. So stehe ich wegen dieses Amtes trotz Lehrermangels seit fast zwölf Jahren auf der "Informationsliste" des Hessischen Kultusministeriums über ungeeignete Lehrkräfte, was einem Berufsverbot entspricht. Und dieses Amt hat sich stets geweigert, mich von dieser Liste zu streichen oder mir Schmerzensgeld und Schadenersatz zu gewähren. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, schon 2012 erkannt, dass die Machenschaften dieses Schulamtes zu meinem Nachteil den Tatbestand der Üblen Nachrede/Verleumdung gemäß §§ 186 und 187 darstellen (Az.: 1100 Js 78103/12). Schlimmer noch: Weil ich den Text meines Strafantrages gegen die damalige Spitze dieses Schulamtes (Dr. B i e n i u s s a, Alexandra F l a c h, Bernhard M o t t) veröffentlichte, stellte dieses Schulamt gegen mich Strafanzeige, nämlich wegen Beleidigung und Verleumdung (Az.: 6000 Js 53109/18).
Vor diesem Hintergrund muss jeder Studierende davor gewarnt werden, seine berufliche Zukunft unter der Aufsicht dieses Schulamtes zu suchen.
Und wie ist dies unter dem Aspekt "Rechtsstaatlichkeit" zu sehen?
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„Ein Richter des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main brachte es auf den Punkt, als er den Vertretern des
Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main erwiderte: „Wenn das herauskommt, wie Sie mit Ihren Lehrkräften umgehen, werden Sie bald überhaupt keine Lehrkräfte mehr haben!“
Leider gibt es die Option "Kein Stern" nicht.
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