Eine gute Immobilie, die solide und gewissenhaft betreut wird, war schon vor 100 Jahren eine sehr gute Kapitalanlage – und eine inflationssichere dazu. Wenn Sie sich im Raum Reutlingen/Tübingen für eine Immobilie als Kapitalanlage interessieren, sind wir eine der ersten Adressen, und das seit über 50 Jahren. Durch unsere, jahrzehntelange Präsenz am Markt haben wir einen extrem guten Marktüberblick und Zugriff auf vielfältige Angebote – und damit die Möglichkeit, Ihnen die optimale Immobilie anzubieten. Ist das passende Objekt gefunden, kümmern wir uns mit verschiedenen Servicedienstleitungen, um alles, was rund um die Immobilie anfällt.
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Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über golocal eingeholt.
„Dr. Rall ist als Vermieter von meiner Seite aus nicht zu empfehlen. Ich habe zwar nur 6 Monate in der
Wohnung gelebt, aber für die kurze Zeit wirklich viel negatives erlebt.
1. Statt einer Kaution zahlt man hier eine Abschlagszahlung, die man bei Auszug nicht zurückbekommt.
2. Bei meinen Mitbewohnern wurde die monatliche Miete einfach unverhältnismäßig stark erhöht, teils ÜBER 50%(!)
3. Mängel werden erst nach Androhung von Mietminderung behoben.
4. Bei Mängeln, für die eigentlich der Vermieter aufkommen müsste, wird alles versucht, die Kosten dem Mieter weiterzugeben. In meinem Fall wurde für mehrere hundert Euro eine Firma für Schädlingsbefall beauftragt, OHNE vorherige Absprache. Nun soll ich die Kosten dafür übernehmen, obwohl ich diesen Befall nicht zu verschulden habe.
Ich schreibe eigentlich keine negative Rezessionen, aber hier kann ich wirklich nur warnen. Ich bin froh, jetzt wo anders zur Miete zu wohnen.
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„Der Immobilienmarkt in vielen Regionen Deutschlands ist aktuell sehr angespannt, sodass für Unternehmen
wie Dr. Rall Immobilien Goldgräberstimmung herrscht. So enthält beispielsweise der Mietvertrag den Passus „Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass es […] zu […] Lärmbelästigungen […] kam.“ was in Online Foren für Vermieter teils auch in Zusammenhang mit Prävention gegen Mietminderung diskutiert wird. „[…] der Mieter als Abgeltung […] für eventuelle Renovierungskosten […] € 700,-- […] an den Vermieter bezahlt.“ (sog. Schönheitsreparaturen) regelt im Mietvertrag, dass man erst einziehen darf, wenn man das Begrüßungsgeld bezahlt hat, jedoch heißt es darin auch „Kleine Reparaturen bis zu EUR 100,00 […] sind vom Mieter zu tragen.“ (sog. Kleinreparaturen) sowie „Der Mieter ist ferner verpflichtet Rollläden, […] und Geräte einer eventuell mit vermieteten Küche […] in gebrauchsfähigem Zustand zu halten.“ (wobei der Gesetzgeber eigentlich vorsieht, dass eine mit vermietete Küche vom Vermieter instand zu halten ist) und bei Auszug wird jede Einzelposition auf der Mängelliste mit unter 100,00EUR angegeben. Nach unzähligen Telefonaten, Mails sowie Briefen, mehreren Terminen beim Rechtsanwalt und schließlich auch einer aufgegebenen Strafanzeige bei der Polizei wegen wiederholtem Diebstahl kann ein Ergebnis sein lieber für 500,00EUR kalt im Monat ein Zelt auf einem Balkon zu mieten, wie bei Dr. Rall zu unterschreiben.
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