Als Fachkanzlei für Erbrecht und Nachfolge hat sich die im Jahr 2011 gegründete Kanzlei Rösch stark auf einen bestimmten Rechtsbereich fokussiert. Die erfahrene Rechtsanwältin vertritt und berät sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen beispielsweise in allen Belangen der Nachfolgeplanung und Testament, bei anstehenden Testamentsvollstreckungen, im Bereich Pflichtteil, bei Erbstreitigkeiten national und international oder bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Vorsorge und Patientenverfügungen. Stets steht die Kanzlei Rösch mit ihrer Expertise und strategischem Vorgehen im Sinne ihrer Mandantinnen und Mandanten an deren Seite und schöpft gegebenenfalls alle Rechtsmittel aus. Daneben greift die Kanzlei Rösch im Bedarfsfall auf ein Netzwerk weiterer qualifizierter Spezialisten zu, sollten sich derartige Notwendigkeiten ergeben.