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„Ich mietete eine Wohnung über mehrere Jahre. Über die gesamte Mietdauer gab es keinerlei Probleme. Als
es zum Vertragsende kam wurde die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzt (Wände streichen, Fenster putzen, etc.). Die Wohnung wurde 1A zurückgelassen! Nach deutschem Gesetz (Stand 2021) ist der Vermieter verpflichtet die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzuzahlen, es sei denn es gibt noch Ansprüche gegenüber dem Mieter. Der Vermieter sagte er wolle noch die Jahresabrechnung abwarten, falls noch Schulden offen sind die mit der Kaution beglichen werden können (es gab in der Vergangenheit nicht eine einzige Jahresabrechnung bei der Schulden entstanden sind). Die Jahresabrechnung hätte im März/April da sein sollen (heute 08.08.). Mittlerweile ist der 7. Monat angebrochen seitdem wir auf eine Rückzahlung der Kaution warten. Mittlerweile ist es nicht mehr möglich Kontakt mit den Vermieter aufzunehmen. Somit muss jetzt leider der mühselige Weg über einen Rechtsanwalt erfolgen...
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