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„Sehr geehrter Verhaltenstrainer und juergenegg oder wie auch immer.
Sie haben mit Sicherheit auch schon
das Urteil des Amtsgerichts Fulda erhalten, welches uns im vollen Masse recht gab und sie verurteilt hat uns entsprechende abschleppkosten zu bezahlen nebst Zinsen. Auch die Polizei teilte Ihnen das damals schon mit. Sie hätten sich einiges an kosten sparen können. Aber wie sie so schön zu mir sagten „ ich erteile Ihnen ein Lehrstück“ auf diese Aussage komme ich hiermit gerne zurück und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Der unfreundliche arrogante Mitarbeiter der Fa Hansen
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„Mitarbeiter sind mehr als frech. Durch Richterlichen Beschluss sollte er sofort ein KFZ herausgeben.
Er weigerte sich und stellte den
Beschluss Richter als Dumm dahin. Erst mehrmalige Anforderung der Polizei konnte diesen Mann zum einlenken bewegen.
Rat: Sollte die Firma Klaus Hansen von irgend einem Privaten Parkplatz ( z.B. Einem Kaufhaus o. Center Parkplatz) eine Abschleppanweisung haben dann holen sie ihr Fahrzeug ohne irgend eine Bezahlung ab. Diese Firma hat in diesem Fall kein Pfand oder Einbehalte Recht. Durch einstweilige Verfügung bekam ich mein Fahrzeug . Rechtsbeugung ist bei dem an der Tagesordnung. Diese Firma setzt sich über geltendes Recht hinweg . Frech dreist und Unverschämt. Gerufenen Polizei verhält sich nicht neutral. Vorsicht, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt ein Abschleppen beauftragt dann hat Hansen ein s.g. Pfandrecht. Bei Privatbeauftragung gibt es keins. Er kann auch keine Gelder für dritte einziehen. Hansen hat keine Behördliche Inkasso Genehmigung. Kein Eintrag in das Handelsregister. Der Abgeschleppte hat mit Hansen keinen Vertrag. Einer Zivilklage gegen den Abgeschleppten von Hansen wird der Erfolg versagt bleiben
Bei mir waren die Richtig gelandet......
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