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„Betrifft Betreuungsgericht verstösst seit Jahren gegen Betreuungsgesetz .Laut BgB 1901 muss das Betreuungs
im Sinne des Betreuten handeln.Aber Betreute Menschen haben keine Rechte.Sie sind hier wohl ,Menschen zweiter Klasse die man ins Heim abschiebt und enteignen darf .Mein Exmann wurde ohne Grund ins Heim abgeschoben gegen seinen Willen.Wenig später ohne seine Zustimmung hat der Berufsbetreuer u Anwalt aus Jever sein Land zu Gunsten der noch bis 017 Erbberechtigen Schwester unter der Hand an den Wasserverband verkauft ohne Prüfung u wirtschaftliche Notwendigkeit und das in Zeiten steigender Preise.Sein Hof wurde unterm Wert verkauft mit falschen Wertgutachten.Dies ist laut Gesetz eine Grobe Pflichtverletzung Und wurde ohne Prüfung auf Wunsch des Betreuers genehmigt Die Rechtspfleger hätten Im Sinne des Betreuten das gar nicht genehmigen dürfen.Der Staat hat nicht das
Recht behinderte Menschen gegen ihren Willen einzusperren u ihnen ihr Eigentum wegzunehmen.Das verstösst gegen die Menschenrechte.
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