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„Kurzform: Bei einer Reklamation äußerte die Mit-Inhaberin sinngemäß und wiederholt: Bei Ihr gibt es prinzipiell
keine Kulanz gegenüber Kunden mit beschädigter Ware. Sie verweigerte jede Art von Entschädigung und jedes Entgegenkommen.
Was war passiert?
Nachdem ich vor einigen Wochen einen großen Bilderrahmen gekauft und unter größter Sorgfalt zu Fuß nach Hause transportiert hatte, riss und brach beim vorsichtigen Anheben der Glasplatte diese sofort. Ich konnte mir nicht erklären, was ich falsch gemacht hatte und ärgerte mich entsprechend über die offenbar mangelhafte Qualität. Erst nach en paar Wochen schaffte ich es, zur Reklamation ins Geschäft zu kommen. Die Mit-Inhaberin machte sofort klar, dass sie mich in keiner Weise entschädigen würde, den Schaden hätte ich ja selbst verschuldet. Als ich ihr mein sorgfältiges Vorgehen schilderte, entgegnete Sie, ich hätte mich direkt nach dem Schadensfall melden sollen. Auf meine Frage, was das geändert hätte, sagte sie, dass sie mich auch dann nicht entschädigt hätte.
Aufgrund des unmöglichen Nachweises einer Schuld, schlug ich vor, dass Sie mir einen Ersatzrahmen 50% vergünstigt verkaufen könne. Diesen Vorschlag lehnte sie ebenfalls kategorisch ab. Auf die Frage, ob sie verstehen könne, dass ich mich ärgere, wenn ich einen aus meiner Sicht nicht selbst verursachten Schaden zu tragen habe sagte sie "nein", sie käme nicht auf die Idee, nach mehreren Wochen mit einem beschädigten Artikel zur Reklamation zu gehen.
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