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„Auf der Suche nach einem E-Auto habe ich sehr gute Erfahrungen mit dem Verkaufsberater Herrn Niklas Zarte
gemacht. Seine freundliche, kompetente und humorvolle Beratung fanden meine Frau und ich ausgesprochen professionell und zeitgemäß.
Vielen Dank dafür!
Alex Kottke
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„Für einen neuen Schlüssel für einen Hyunai I30 habe ich fast 50% mehr bezahlt als ein halbes Jahr früher
in Erlangen!
Auch die Wartezeit für den Termin war unverhältnismäßig lang. Für mich im Vergleich zu meiner Werkstatt in Erlangen eine Enttäuschung.
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„Fast 6 Jahre gegen den Händler prozessiert und am Ende gewonnen.
Gebrauchtes Diesel-Fahrzeug für circa
10.000 Euro Sommer 2009 dort gekauft.
Zwischen 2009 und 2010 blieb das Fahrzeug mehrmals unvermittelt auf der Autobahn stehen. Händler weigerte sich zunächst das Fahrzeug auf seine Kosten zu reparieren. Händler unterstellte mir im Laufe der Zeit so einiges: Kurzstreckenbetrieb, mangelnde Wartung, falsche Inbetriebnahme und am Ende sogar Kaufreue. Sprich, ich sei selber Schuld an den Ausfällen und Schäden am Fahrzeug.
Es folgte ein Gerichtsverfahren (Landgericht Duisburg) gegen den Händler, da ich das Auto gegen Kaufpreis zurückgeben wollte. Es konnte nicht repariert werden, da es immer wieder stehen blieb. Händler hatte einen ganz aggressiven und "unangenehmen“ Anwalt.
Im Gerichtsverfahren am Landgericht Duisburg stellte sich dann durch einen Gerichtsgutachter heraus, dass das Fahrzeug keinen handelsüblichen Diesel tanken kann, sondern nur funktioniert und schadensfrei bleibt, wenn man bei Aral den teuren Premium Diesel Aral Ultimate tankt.
Der Anwalt des Autohaus sprang sofort darauf an und unterstellte mir “Falschbetankung“. Gehts noch! Wenn ich ein Diesel Kfz kaufe tanke ich auch „stinknormalen“ Diesel!
Richterin am Landgericht vertrat dann auch überraschend die Auffassung, dass man als Käufer „damit leben müsse“ und es den Betrieb nicht einschränkt. Klage verloren. Ist klar, dachte ich mir, der Aral Ultimate ist doch deutlich teurer und es gibt ihn nur bei Aral und auch nicht an jeder Aral Tankstelle. Soll ich meine Tankstops nun wochenlang vorher planen?
Wir gingen sofort in Berufung am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im März 2016 haben wir dann die Berufung gewonnen. Das OLG vertrat die richtige Auffassung, dass ein Diesel auch normalen Diesel tanken können müsse. Händler musste das Auto zurücknehmen, wurde rechstkräftig verurteilt und musste mir den Kaufpreis zurückgeben und Kosten des Prozess tragen.
Hat mich fast 6 Jahre gekostet und eine Menge Nerven. Zum Glück hatten wir eine Rechtschutzversicherung, die die ganzen Gutachten und Prozesse vorgestreckt hat. Vielen Dank an die ARAG!
Was man von diesem Händler halten soll, ist Euch überlassen. Ich wäre aber sehr vorsichtig. Wenn ein Händler bei der Faktenlage fast 6 Jahre einen Kunden regelrecht bekämpft, sich hinter Anwälten versteckt, obwohl ein von ihm verkauftes Auto nicht richtig funktioniert, ist das schon sehr fragwürdig und bedauerlich.
Wer sich für das Urteil interessiert, findet es im Internet recht einfach.
Auto Bild hat auch berichtet, Ausgabe vom 25.07.2014, S. 88 / Ressort: Aufreger
Die Moral von der Geschichte: Kämpfen lohnt sich! Euch gute Fahrt! Aber sich nicht mit diesem Autohaus.
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