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„Jeder junge Mensch ist davor zu warnen, seine berufliche Zukunft im hessischen Schuldienst zu suchen!
Obwohl
die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe des SSA Offenbach gegen mich, Gymnasiallehrer der Fächer: Chemie, Geschichte Latein sowie Politik & Wirtschaft, als Üble Nachrede / Verleumdung anerkannt hat (Az.: 1100 Js 78103/12), stehe ich weiterhin auf der „Informationsliste“ dieses Kultusministeriums. Dadurch sind mir dreizehn Jahre im Schuldienst entgangen. Darum beharre ich auf meiner Forderung nach Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von mindestens 13 Jahresgehältern eines Gymnasiallehrers. Trotz mehrerer Schreiben und Nachfrist bleibt der Herr Kultusminister bei seinem Schweigen.
TACERE EVNDEM ACCVSAT
Sein Kollege, Herr Dr. Thomas Schäfer, zog es sogar vor, auf diese meine Vorwürfe für immer zu schweigen.
Schon der Richter am Arbeitsgericht Offenbach hatte dem dortigen Schulamt vorgeworfen: "Wenn das herauskommt, wie Sie mit Ihren Lehrkräften umgehen, werden Sie bald überhaupt keine mehr haben." Wie recht er doch hatte.
Hier liegt eindeutig eine Sachauseinandersetzung vor. Daher ist nach Ansicht des Berliner Gerichts "Drecksfotze" keine Beleidigung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung (Az.: 27 ARE 17/19).
Die männliche Analogie wäre: "Drecksack".
Vor diesem Hintergrund dürfte ich den Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz, ohne Strafe befürchten zu müssen, als "Drecksack" bezeichnen; ich tue es aber nicht, weil ich mich nicht auf dessen Niveau herabbegeben möchte.
...”
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