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Kuchinka H.P. & Seeck F.J. Rechtsanwälte

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Unzumutbar? 28.03.2023Ben325i

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„Absolut ÜBERHAUPT nicht zu empfehlen - Kunden eiskalt im STICH gelassen! Ich war vor einiger Zeit auf der Suche nach einem verlässlichen Anwalt in meiner Nähe, welcher mir bei Problemen mit einem Handelspartner bei den Ebay-Kleinanzeigen hilft. Da sich meine Nerven hierfür nämlich stark dem Ende neigten, wollte ich die Sache nun an einen Anwalt abgeben. Ich habe mich deshalb dann schriftlich per E-Mail an RA Seeck gewandt mit einer entsprechenden Erläuterung über den Sachverhalt. Es erfolgte auch recht schnell ein Feedback, soweit so gut! ...was danach allerdings folgte, ist ein absolutes Armutszeugnis! Nach persönlicher Vorstellung, Mandatsübertragung und Diskussion des Sachverhalts (Kaufvertrag über ein Oldtimer-Teilekonvolut in Höhe eines Marktwertes von ca. 500 EUR) verblieben wir so, dass ich zunächst außergerichtlich versuchen sollte, den Käufer nochmals zur Abnahme der Ware in Verbindung mit einer Nachbesserung (in Form eines Angebots des Austausches von einem mangelbehafteten Autoteil meinerseits) zu bewegen. Hierzu bekam ich von Herrn Seeck einen entsprechenden Vorschlag eines Anschreibens übersandt. Der Vollständigkeit halber (weil ich zu meinem eigenen Anwalt immer ehrlich sein will, denn wieviele sind heutzutage nicht einmal da ehrlich??) übersandte ich ihm noch die Ursprungs-Fassungen meiner Ebay Anzeigen, da ich wenige Tage später nochmal leichte Anpassungen darin vornahm. Diese Ehrlichkeit entpuppte sich jedoch als fataler Fehler... fortan versagte mir dieser Anwalt jegliche weitere Unterstützung sowie Mithilfe in diesem Fall, z.B. in Form von Schreiben an die Gegenpartei. Ich hatte daraufhin nochmals explizit mitgeteilt, dass der Käufer die initialen Ursprungs-Fassungen meiner Kleinanzeigen in keinster Weise haben kann, da der Erst-Kontakt erst DANACH stattfand. Zunächst sah es dann auch so aus, als würde dies nun geklärt sein, bis er in der übernächsten E-Mail wieder damit anfing, dass er diese Fassungen nun kennen würde und es ihm somit nicht mehr möglich ist, mich weiterhin zu vertreten. Er würde nun jeglichen Einsatz für absolut aussichtslos halten und es sollten alle Bemühungen sofort eingestellt werden. Selbst WENN dies rechtlich so sein sollte, so hätte man zumindest wenigstens EIN mal ein Schreiben an die Gegenseite senden können, denn das hätte dort sicherlich EINDRUCK gemacht (denn ich befande mich ja noch immer in außergerichtlicher Klärung!), aber bitte nicht mit sofortiger Wirkung die ganze Zusammenarbeit hinwerfen und den Mandanten im Stich lassen! Der Käufer widerrum hatte in der Zwischenzeit auch noch einen "Bekannten" dazu animiert, sich mit in diesen Fall einzuschalten und mich per Mail quasi einzuschüchtern, damit ich jah kein Verfahren gegen ihn einleite... (absolut unfassbar). Nach unzähligem Kampf in Form von vielen E-Mails, die ich leider ganz allein gegen beide Gegner geführt hab, hatte ich mich nach langem Überlegen dann doch gegen die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens entschieden, weil ich mir dann als Laie nicht mehr 100%ig sicher war, ob ich das alleine gewinnen werde... In diesem gesamten Auseinandersetzungs-Zeitraum mit der Gegenpartei erfolgte kein EINZIGES Mal irgendeine Mithilfe von diesem Anwalt, welche ich jedoch DRINGEND gebraucht hätte! Ich war kurz vor einem Erfolg und der Käufer hätte fast bezahlt... Sehr erstaunt war ich dann einige Wochen später, als ich dann eine Rechnung über 83,54 EUR erhielt, VOLLE Kostenabrechnung für kein EINZIGES Mal Präsenz beim Gegner zeigen, das ist natürlich GRANDIOS meine Herren! Nach eindringlichster Bitte wurde diese Rechnung gottseidank aus "Kulanzgründen" noch auf 50,00 EUR + Steuer gesenkt - na immerhin. Fazit: Honorar-Abrechnung JA, aber dann bitte auch was LEISTEN für den Mandanten! So muss ich das in meiner Firma übrigens auch machen! ...” mehr


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