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„Durch Richter am FamGer mutwillig erzeugte Prozessgebühren mittels gezielter Rechtsbeugung machbar plus
Verhöhnen einer Partei in drei Verhandlungen. Mehfach schriftlich gestellte Anträge zur berechtigten (!) Klageabweisung trotz ergänzend gestellten Anträgen Vorlage Nachweise Behauptungen Gegenseite kommentarlos übergangen. Wie kann jemand 3 teure Verhandlungstermine bestimmen und damit mehrere Tausend Euro Gebühren inklusive 3 zusätzlicher Abrechnungen für die Klägerseite auslösen, insofern nachweislich VOR Klageeinreichung gar keine lt ZPO zwingend vorausgesetzte Rechnung über angeblich beanspruchte Vergütung vom Kläger erstellt und übergeben war? Das ist nur DANN oder nur in Borna möglich, klagt dort ein Anwalt dort in eigener Sache! Fehlverhalten und Fehlentscheidungen d.h. Verstöße gegen die Anwaltspflicht in zweiter Instanz und Urteil vom 18.8.2022 zumindest bestätigt und dennoch Verlust der Berufungs bereits zuvor von Borna lachend prognostiziert - denn der einstige Mandant als Beklagter muss tatsächlich für die vom Anwalt mutwillig und ohne Sachgrund verursachten Prozesskosten einstehen. Skandal ohnegleichen! Narrenfreiheit Dank Berufsweg und Beistand durch befreundeten Richter.
...”weniger
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