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„Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hinterließ bei mir einen unvergesslichen Eindruck nach meiner
Erfahrung am 24.04.2025. Die bittere Wahrheit, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind, wurde mir schmerzhaft vor Augen geführt. Ohne Zweifel wünsche ich keinem diese Erfahrung, doch ich kann nicht umhin, zu hoffen, dass die Richter, die diese Entscheidung getroffen haben, eines Tages die gleichen Schmerzen wie die in meiner Schulter verspüren. Als Resultat dieser Begegnung habe ich mein Vertrauen in den Rechtsstaat verloren, eine bittere Pille, die ich zu schlucken hatte, um weiterzumachen.
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„Richter Dr. Martin hat in meinem Fall Rechtsbeugung begangen. Ihm lagen 10 Gutachten vor die für mich
sprachen. Eines vom MDK-Ludwigsburg, das gegen mich sprach. Ein 11. Gutachten wurde eingeholt, das wieder für mich sprach. Der Gutachter kam dabei auch zu dem Ergebnis, dass das MDK-Gutachten falsch ist, da die Hauptkrankheit einfach weggelassen wurde. Richter Dr. Martin hatte das aber nicht interessiert. Er bezog sich in seinem Urteil auf das nachweislich falsche MDK-Gutachten und entschied gegen mich und für die GKV. Deutschland hatte in seiner Vergangenheit schon 2 mal Gerichte (Richter), die im staatlichen Interesse urteilen mussten. Schlimm, dass wir wieder so weit sind.
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„Ich verneige mich zutiefst vor Ihrer Rechtsprechung, hochverehrtes LSG in Baden-Württemberg, namentlich
vor diesem Urteil: Az. L 8 SB 2527/21
Zur Information: es soll in der Tat Menschen geben, deren Gliedmaßen nicht mehr nachwachsen, Augenlicht/Hörsinn/Geruchssinn etc. sich nicht spontan wieder herstellt, chronische Leiden nicht heilbar sind ....
Die o.g. Menschen werden durch Ihr Urteil zum Bittsteller degradiert, da sie nun gezwungen sind, ihre zeitlebens bestehende/n Behinderung/en stets und ständig innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nachzuweisen, was zuvor bei UNBEFRISTET ausgestellten Dokumenten nicht notwendig war. Recht herzlichen Dank, dass Sie das Leben vieler Betroffener maßgeblich erschwert haben.
Abschließend hierzu noch ein Zitat von Raúl Krauthausen: "Die Absurdität fängt bereits da an, wenn ich der Krankenkasse alle sechs Monate nachweisen muss, dass ich immer noch behindert bin."
Hochachtungsvoll
Mr. Somebody
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„Rechnungsstellung und Antwortkompetenz auf konkrete Fragen: Mangelhaft. Ich erhielt eine Rechnung, ich
solle einen fälligen Betrag in Raten begleichen. Dies tat ich. just nach 2 Monaten bekam ich dann aber ein Schreiben, ich solle doch stattdessen eine "Einmalzahlung" begleichen. Ich fragte zweimal nach, ob ich nun die Ratenzahlung einstellen solle und erhielt ein neues kreatives Schreiben: Ich solle eben doch eine "Einmalzahlung" leisten und sofern ich keinen Widerspruch einläge, sei dies dann rechtskräftig. Mit einigem Kopfschütteln wartete ich also auf die rechtskräftige Anweisung zur Einmalzahlung und erhalte stattdessejn - richtig geraten - eine Mahnung, ich hätte die Raten nicht bezahlt. Da rufe ich also in der Stelle an und man sagt mir, ICH solle selbst bei der Kostenstelle anrufen und dieser sagen, dass sie die Post an das Amtsgericht bearbeiten solle, da man ja nicht wisse, wie viele Raten ich gezahlt hätte. Dies war aber bereits bekannt, da mir das Amtsgericht diesen Betrag beeits genannt hatte. - Das ist wirklich ein Fall für die Heute-Show oder Extra-Drei.
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