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„Am 14.10 wurden Übungs- und Prüfungsfahrten mit Sommerreifen gemacht.
Unstrittig ist doch das Fahren
mit einen nicht verkehrstauglichen Fahrzeug, sprich Sommerreifen, hierfür gibt es Zeugen.
Am 14.10 wurden Übungs- und Prüfungsfahrten mit Sommerreifen gemacht.
Dieses Thema ist sogar Bestandteil der Fahrschulprüfung.
Nicht der Prüfer der DEKRA ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich, sondern der Halter, Fahrschule Enge und der Fahrzeugführer, in dem Fall der Fahrlehrer. Der Fahrschulprüfer hat mit dem Zustand des Fahrzeuges nichts zu tun, ihn interessiert der Zustand des Fahrzeuges nicht, er prüft den Fahrschüler.
Verantwortlich für die Übungs- und Prüfungsfahrten ist der Fahrlehrer. (siehe Rechtslexikon. net)
Am
Das Fahren mit Sommerreifen bei Winterlichen Bedingungen kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bußgeldkatalog -1 Punkt in Flensburg, 60 € Bußgeld.
Wenn ein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist kann es nicht am Straßenverkehr teilnehmen § 2 /3a StVO, Straßennutzung durch Fahrzeuge bei Glätte.
Dem zu folge hätte die Fahrstunde und die Prüfung eben abgesagt werden müssen. Und das zu Lasten der Fahrschule, denn diese hat für einen reibungslosen Fahrschulbetrieb zu sorgen.
Es ist eine Schande, dass eine Fahrschule nicht in der Lage ist bei 4 bis 7 cm Schnee – Schneematsch seine Fahrzeuge mit Winterreifen auszurüsteten!
Schneelage, siehe Wetterbild Chemnitz vom 14.10. 2015
...”weniger
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