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„Beim Kauf der Wohnung ist mir aufgefallen, dass der Plan nicht der Wirklichkeit entspricht. Frau Ruth
Brunsch hatte mir aber versichert, dass sie die Stellplätze nicht verkaufen wird. Sie sagte es vor den Zeugen Herr und Frau Kresse (Anlage 3 Klage-Kresse).
Nun habe ich 10 Jahre von der Garage gebrauch genommen, ohne je ein Problem zu beklagen.
Nach weiteren 22 Jahren wurden bis zum Juni 2012 immer noch keine Stellplätze eingezeichnet, da die Garagen mit Garagentor 2,20 m bereits vermietet waren und mit den Stellplätzen unnutzbar wären. (Anlage Foto - Hof). Nun hat die o.g. Firma die Stellplätze freigestellt und gleichzeitig direkt vermietet, was jedoch nun, wie aus der (Anlage Foto - Hof) ersichtlich, gegen § 5 GVO verstößt und die Garage, die einen Einfahrtswinkel von 90° hat unbrauchbar macht. 2,50 m x 5,50 m wurden aufgezeichnet, entsprechen in der realiät jedoch 2,50 m x 4,50 m, was den Gebrauch der Garagen unmöglich macht. Nach dem Kaufvertrag gehört die Garage zum Haus, für welche ich auch monatlich, ohne die Möglichkeit der Nutzung, 20,00 € zahle
...”weniger