via Das Örtliche
Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über Das Örtliche eingeholt.
„Ich würde, wenn es ginge sogar Minus- Sterne vergeben.
Das Gemeinschaftsbüro Philipp/Mühlberg bzw. Frau
Mühlberg hat meiner Tochter einen vorgefertigten Antrag zur Eingabe bei Gericht zur Unterschrift gegeben und diesen zum Gericht gefaxt.
In diesem Antrag sind unwahre Beschuldigungen behauptet, so dass u.a. gegen meine Tochter deshalb ein Strafermittlungsverfahren läuft.
Deshalb gebe ich die schlechteste Bewertung.
...”weniger
via Das Örtliche
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„Ich würde sogar Minus- Sterne vergeben. Denn Frau Mühlberg verletzt offenbar zur Durchsetzung ihrer Interessen
das Gesetz.
Sie ließ meine 18- Jährige Tochter eine Erklärung zur Antragstellung unterschreiben, zu der wahrheitswidrig Straftaten (Bedrohungen) behauptet sind,
strafbar gemäß Paragraph 164 StGB.
Mit dieser Vorgehensweise hat sie meine Tochter hineingezogen, wodurch meine Tochter sich wohl auch strafbar gemacht haben dürfte.
Bereits insoweit halte ich Frau Mühlberg für inkompetent.
Auch entgegen Art. 6 GG, der als die zuförderst obliegen Pflicht aller staatlichen Gewalt den Zusammenhalt bzw. die Zusammenführen der Familie beinhaltet, sehe ich in den Handlungsweisen der Frau Mühlberg
- als amtlich bestellte Betreuung -
Inkompetenz.
Denn statt Annäherung/Zusammenführung erfahre ich durch o.g. Handlungsweisen Abstand zu meiner Tochter.
Aus o.g. Gründen habe ich Strafantrag gegen Frau Mühlberg gestellt und die schlechteste Bewertung.
...”weniger
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