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„Ich habe über 25 Minuten in der Warteschleife gehängt, bevor endlich eine Mitarbeiterin dran ging. Zuvor
hatte mich die Geschäftsstelle in Ludwigshafen nach Koblenz verwiesen.
...”weniger
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„Die Debeka kenne ich als Geschädigter in einem Haftpflichtfall im Bereich der Privathaftpflicht; es ging
also nicht um eine Sache im Straßenverkehr.
Um das Fazit vorwegzunehmen: Die Zusammenarbeit mit der Debeka verlief unbürokratischer und unkomplizierter, als ich es von anderen Versicherungen kenne.
Doch der Reihe nach:
Der Schädiger eines Gegenstandes in meinem Eigentum ist ein Beamter und dementsprechend bei der typischen Beamtenversicherung Debeka versichert. Er meldete - mit Info an mich – den Schaden bei seiner Versicherung. Darauf erhielt ich von denen ein Schreiben, in dem unter anderem stand, was ich gegenüber denen zu tun habe:
Denen zu schicken: Die Anschaffungsrechnung der beschädigten oder zerstörten Gegenstände (ggf. Zweitrechnung, Bedienungsanleitungen, Garantiekarten usw.) Damit zu belegen, wie alt war der beschädigte Gegenstand sei. Die Originalrechnung bräuchten sie nicht, eine Kopie reiche aus.
Dann natürlich meine Bankverbindung und Nachweise der Schadenshöhe durch Belege.
Da kam mir gleich die Frage in den Sinn: Wollen die das in Papierform per Post oder reicht es auch aus, die Dokumente als Scan und damit als pdf-Dateien per Mail zu schicken; eine konkrete Mail Adresse stand in deren Schreiben.
In dem war auch eine konkrete Telefonnummer mit Durchwahl genannt; die rief ich an, und sprach sofort ohne jegliche Warteschleife einen kompetenten Ansprechpartner, der nach meinem Nennen der Schadensnummer gleich den Vorgang parat hatte. Er beantwortete meine Frage dahingehend, dass es ihnen sogar lieber wäre, alles per Mail zu erhalten.
Die Anschaffungsrechnung und meine Bankverbindung schickte ich ihnen gleich, und später nach erfolgter Reparatur die entsprechende Rechnung.
Etwa eine Woche später hatte ich den vollen Rechnungsbetrag auf meinem Konto zusammen mit einem netten Anschreiben, dass sie meine Schadensersatzansprüche ausgeglichen hätten.
Ich muss hinzufügen, dass der beschädigte Gegenstand ca. 5 Jahre alt war; ich gehe davon aus, dass sie bei einem (deutlich?) höheren Alter schon Abzüge gemacht hätten.
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