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„Wo Recht zu Unrecht wird!
"Ohne Vorladung kommen Sie hier nicht rein!"
Sagte man mir am Eingang.
Dabei
dachte ich, Gerichtsgebäude wären öffentlich, und die Öffentlichkeit dürfte den Gerichtsverhandlungen beiwohnen.
Aber hat schon einen Grund, weil da meines Erachtens sehr viel Unrecht abläuft:
Beispiel:
Bürger stellt Befangenheitsantrag (Beim LAG).
Vorsitzenden Richter keift ihn an:
"Sie stellen hier keine Antraäge, dass macht höchstens Ihr Anwalt." (Anwaltspflicht)
Doch der Bürger belehrt den Vorsitzenden richter wie ein Nachhilfelehrer der Hängenbleiber über die Rechtslage:
"Neee, nee, gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt es keine Anwaltspflicht."
Erst nach dieser Belehrung nimmt der Vorsitzende Richter den Befangenheitsantrag zu Protokoll. Und keift dann: "Und Sie verlassen jetzt das Gebäude!"
So viel zum Thema öffentliches Gebäude.
...”weniger
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