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„Firma wurde mit einem Pauschalvertrag zur Büroreinigung (zweimal monatlich) beauftragt. Anfänglich wurde
das Büro noch mit zwei Personen gereinigt, die Leistung war akzeptabel. Ohne Absprache wurde dann plötzlich nur noch mit einer Person mit gleichem Zeitaufwand (= 50% Leistung) gereinigt. Berechnet wurde weiterhin die komplette Monatspauschale. Die Reinigungsleistung ließ nun auch deutlich zu wünschen übrig. In einem diesbezüglichen Telefonat zeigte sich der Firmeninhaber aber nicht kritikfähig. Er empfahl uns, doch einfach wieder auf die alte Reinigungskraft vor Beauftragung seiner Firma zurückzugreifen.
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„Nach der Reinigung entdeckten wir geschwungene Kratzer in 2 Scheiben. Herr Frey lehnte die Verantwortung
dafür ab, führte jedoch eine kostenlosen (!) vergeblichen Reparaturversuch aus. Da die Kratzer vor der Reinigung nicht auffielen, war dies aus unserer Sicht ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Scheiben bei der Reinigung beschädigt wurden. Es handelte sich um typische Beschädigungen, die bei der Reinigung mit verschmutztem Reinigungsgerät auftreten können (siehe GGGR-MERKBLATT der RAL Gütegemeinschaft
Gebäudereinigung e.V). Nach späterer Aussage von Herrn Frey sei es normal, 2 Eimer Wasser für die Reinigung unseres Wintergartens (ca. 40 qm Glasfläche) zu verwenden!
Kann nur dringend dazu raten, vor einer Reinigung eine gemeinsame "Begehung/Besichtigung" zu machen und falls möglich eine Dokumentation der zu reinigenden Objekte zu erstellen, damit ein Nachweis für eine Beschädigung bei einer Reinigung erbracht werden kann. Im Nachhinein ist es schwer, einen Beweis zu erbringen.
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