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„Herr RA Hoffmann , WEG-Recht : Hrn Hoffmann ist es sehr wichtig, bereits im ersten Kontaktgespräch einen
Honorarvertrag mit einem Std.-Honorar von 250,- € unterschreiben zu lassen,um dann die akut notwendigen Tätigkeiten im Verfahren zu ignorieren, allerdings nicht ohne einen Honorarvorschuß im 4-stelligen Bereich. Anrufe in dringenden Angelegenheiten zum Verfahren werden ignoriert, Rückrufe erfolgen erst nach 3-4 Tagen aus der Mittagspause, ohne Unterlagen, mit vollem Mund redent, Dauer ca. 15 min. , und werden dann anschließend im Nachhinein ohne individualisierte Rechnung mit 250,-€ für die 15 min. berechnet. Bei Kritik des Mandanten wird zur Unzeit , 2 Tage vor Berufungstermin niedergelegt. Für den Mandanten ergeben sich dann ca. 6.000,-€ Honorar ohne individualisierten Tätigkeitsnachweis, nur mit Anzahl der Stunden bzw. als Vorschuß, und ca. 10.000,-€ Schaden... Obwohl die Rückzahlung der rechtswidrigen Zahlung nach Niederlegung anstehen würde, weigert sich Herr Hoffmann !!
Herr RA Hoffmann ??? Never, ever again !!. Wahrheitsgetreue Bewertungen wurden wiederholt blitzschnell gelöscht..
...”weniger