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„Die Lieferaufträge der Firma wurden bisher eigentlich immer korrekt und pünktlich erfüllt.
Man bedenke
bei allem vorhandenen Wissen, manch ein Kunde wird froh sein, dass / wenn manche der vielen Kraftfahrer die StVO nach eigenen Ermessen aufweichen oder auslegen, da sie sonst möglicherweise arge Anlieferungsprobleme bekommen könnten.
Ich verstehe ja den schulmeisterlich vorgetragenen verkehrsrechtliche Monolog von 02 Check. Man könnte bei seiner Wortwahl allerdings zu dem Schluss kommen, er hat noch nie etwas falsch gemacht. Dass ihm das doch passiert, könnte man auf diesem Portal leicht, ach ist egal und besser für‘s Klima hier….
...”weniger
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„Ein LKW mit Anhänger von Güttler blokiert komplett ein Straße. Autos warten vor und hinter dem LKW. PKW
wenden müssen Umwege fahren. Der Fahrer mpfindet die Blockade als Zulässig. Entladen geht vor.
Wirklich? Der Fahrer hat eine gültige Fahrerlaubnis zu haben und muss wissen, grundsätzlich gilt der §1 StVO. Abs. 2 .... "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird". E.d. Z. Eine Behinderung lag faktisch vor!
Expressis verbis, "die Straße jedenfalls darf nicht blockiert werden, auch nicht für wenige Minuten." Eine Zugmaschiene mit Anhänger ausladen geht sicher nicht in 15 bis 20 Minuten. Die Milbertshofner Straße war in beiden Seiten beparkt und völlig blockiert. Die in Schlange wartenden PKW haben mehrfach gewendet! Dies verdeutlich die Behinderung war offensichtlich erheblich
Ist eine Exculpation geboten?
Nun, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist da eindeutig: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1 untersagt bereits das Halten an engen Stellen. "Das ist schon dann der Fall, wenn so gehalten wird, dass die verbleibende Restfahrbahnbreite weniger als drei Meter beträgt". Quelle: Zitat: Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Dresden.
Hätte die Firma Gürttler, abgestellt auf eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO in Verbindung mit § 32 (Verkehrshindernisse) oder in Verbindung mit § 12 Abs. 4? wäre das etwas anderes gewesen.
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„Nach 20 Minuten in der Warteschleife hin und her verbunden von unfähigen Mitarbeitern, nachdem die Lieferung
schon zwei Tage über den genannten Termin immer noch nicht da ist. Schlechter geht nicht. Das Ganze gekrönt, durch die Ansage auf dem Band, wie pünktlich und zuverlässig die Firma Europaweit agiert. Ein Witz. Ich wohne 5km entfernt.
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„Wer viel Zeit sollte sie buchen. Eine Eingrenzung der Lieferzeit geht nicht. Der Termin einen Tag später
wird nicht eingehalten und nach mehreren Anrufen dann endlich die Lieferung mit über einer Stunde Verspätung. Ich bin begeistert, werde dieses Unternehmen wärmstens weiter empfehlen, für alle die, welche auf Pünktlichkeit und Professionalität keinen Wert legen. Eine Spedition, welche macht, was sie will. DAS GEHT GAR NICHT!!!!!
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