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„Ich werde bereits seit 1999 von Herrn Holst betreut und er war für mich sowohl bei der Scheidung als
auch bei den Unterhaltsanaprüchen für meine Tochter ein zuverlässiger und vetrauensvoller Partner.
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„Mein Antrag auf nachehelichen Unterhalt wurde ausschließlich aus dem Grund abgelehnt, da Hr. Holst es
versäumt hatte, die Begründung zu dem Antrag einzureichen. Erst 24 Std vor Prozessbeginn, war die Begründung bei Gericht. Natürlich viel zu spät, laut der Richterin, so dass Sie gar nicht anders konnte, als abzulehnen. Mir hätte dieser Unterhalt aus wirtschaftlichen und Betreuungsgründen sofort zugestanden. Ich musste einem Vergleich zustimmen, um überhaupt ein Minimun an Unterhalt zu bekommen. Dieser Vergleich hat mich 5000,-€ von der Gesamtschuldensumme meines Exmannes gekostet. Zu seinen eigen Kosten hat Hr Holst, trotz mehrmaligen Nachfragens meinerseits und seiner Kenntnis der Gegenstandswerte, sich nicht geäußert. Ich musste leider meine sehr gute RAin verlassen, da Ihr Honorar zu hoch für mich inzwischen war. Laut Hr. Holst wäre er deutlich günstiger und wir würden uns schon einigen... Jetzt fordert er 50% mehr Gebühr, als seine Vorgängerin. Trotz seiner massiven Fehler, die er natürlich weit von sich weist. Von diesem Anwalt ist, meiner Meinung nach, DRINGEND abzuraten.
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Das sagt das Web über "Holst Eckhart Rechtsanwalt"