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via Das Örtliche
Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über Das Örtliche eingeholt.
„Vor einer Inanspruchnahme wird ausdrücklich gewarnt!
Reklamationen werden weder bearbeitet noch bezahlte
Beträge erstattet. Erstattungen müssen auf Gerichtswege erstritten werden - Beispiel: Amtsgericht Siegburg, Aktenzeichen 120 C 89/24. Eine Kontrolle des Personals durch den Gewerbetreibenden war an ca. 10 Inanspruchnahmen sicht sichtbar. Angeblich qualifiziertes Personal z. B. für Kompressionsstrümpfe ist entweder inkompetent oder arbeitet nachlässig. Beispiel: Verordnete Kompressionsstrümpfe (unterhalb des Knie) wurde so abgemessen, dass die gelieferten Strümpfe 5 cm oberhalb der Knie reichten. Konsequenz: Statt die Blutzirkulation unterhalb der Knie zu fördern wurde der Kreislauf so in den Unterbeinen GESTAUT! Hierdurch erfolgt statt eine Beschwerdenbesserung eine gesundheitliche Schädigung. Diese Fehlbestellung wurde durch den St. Pflegedienstleiter des Pflegedienstes festgestellt. Bei Privatversicherten oder juristischen Personen erfolgt eine Weigerung eine Rechnung auszustelllen! Zertifizierung (WEB-Seite) ohne Angabe der Frist angegeben, d. h. Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierung nicht prüfbar.
Dr. Edward von Schlesinger, Windeck
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