Krankengymnastik in Annaburg
Koch Birgit Physiotherapie
06925 Annaburg
Reihs Karin Physiotherapie
06925 Annaburg
Häufige Fragen
Wo finde ich Adressen von Krankengymnastik-Praxen in Annaburg?
Die meisten Praxen für Physiotherapie bieten Krankengymnastik an. Nur mit einer entsprechenden Qualifizierung darf die Leistung bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Wer das in Annaburg ist, liest du hier bei dasoertliche.de.
Was kann ich in Annaburg zusätzlich zur Krankengymnastik noch tun, um gesund zu bleiben?
Um gesund zu bleiben, ist Krankengymnastik nicht der einzige Weg. Meistens geht es dort darum, wieder fit zu werden und Schmerzen zu lindern. Für deine Fitness ist oft ganz gewöhnlicher Sport das Richtige. Speziell kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Annaburg bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio kann dir dabei helfen. Wenn du in Annaburg kein passendes findest, schau doch mal in der nächsten Stadt wie etwa Wittenberg.
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Annaburg?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Welche Methoden kommen in der Krankengymnastik zum Einsatz?
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen und Aktivitäten, die bei körperlichen Einschränkungen wie beispielsweise nach einer Operation oder nach einem Unfall die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Ein Beispiel sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln mobilisiert.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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