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Häufige Fragen

Welcher Arzt kann Krankengymnastik verschreiben?

Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.

Krankengymnastik und Physio - wo ist der Unterschied?

Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie das Saarland ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Wie oft muss ich zur Krankengymnastik?

In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Sollte das nicht ausreichend sein, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.

Was kostet Krankengymnastik am Gerät?

Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.

Wer zahlt Krankengymnastik in Bexbach?

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

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