Krankengymnastik in Edemissen
Physio Point
31234 Edemissen

König Heinz-Günter *
31228 Peine, Wendesse
Lahmann Kerstin
31234 Edemissen, Abbensen
Homann V. Chiropractor
31234 Edemissen, Plockhorst
Homann
Lindner-Bals Kirsten
31234 Edemissen, Rietze
Richert Olivia
31234 Edemissen, Plockhorst
Maetje Birgit
31234 Edemissen, Eddesse
Risthaus Birgit Krankengymnastin und Heilpraktikerin
31234 Edemissen, Eddesse
Häufige Fragen
Was wird bei Krankengymnastik gemacht?
Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.
Wie lange habe ich Zeit, um in Edemissen ein Krankengymnastikrezept einzulösen?
Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Muss ich bei der Krankengymnastik in Edemissen eine Zuzahlung leisten?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Wie häufig sollte ich zur Krankengymnastik gehen?
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Schwere der Beeinträchtigungen und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Wer stellt mir ein Rezept für Krankengymnastik aus?
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Therapiebedarf im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
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